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Wildunfälle, Wildschäden in der KFZ-Versicherung

Wildschäden sind in Deutschland eine nicht zu unterschätzende Schadensursache im Bereich der KFZ-Versicherungen. Neben erheblich Sachschäden muss man leider immer wieder auch Personenschäden verzeichnen. Das kostet die Versicherer auch einiges. Man schätzt, dass im Jahr bis zu einer halben Milliarde Euro alleine aufgrund von Wildschäden durch Versicherer zu begleichen sind. Wenn man von Wild spricht, dann handelt es sich in unseren Breitengraden vornehmlich um Umfälle mit Wildschweinen, Rehen oder Hirschen.

Dabei ist die Regulierung nicht immer unproblematisch, denn Versicherungen zahlen nicht immer. Eines der größten Probleme ist dabei der Unfallhergang. Laut einer Empfehlung darf man einem auftauchenden Wild nicht ausweichen, es wird empfohlen, die Fahrtrichtung einzuhalten, auch wenn die Kollision dadurch unvermeidlich wird.

Das klingt erst einmal sonderbar. Aber es gibt auch gute Gründe dafür. Beim Ausweichen kann der Fahrzeugführer von der Fahrbahn abkommen und der Personen- und Sachschaden kann dann um ein Vielfaches höher sein. Einweiteres Problem ist das Ausweichen auf die andere Seite, durch das man dann den entgegenkommenden Verkehr gefährdet und schwerste Unfälle mit mehreren Beteiligten die Folge sein könne. Entstehen Schäden durch Ausweichen vor einem Tier, dann liegt in der Regel übrigens sogar ein grob fahrlässiges Verhalten vor, und die Versicherungen zahlen dann meist nichts.

Allerdings tritt die Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkasko in der Regel bei Ausweichunfällen ein. Allerdings wird man dann im Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Die größte Gefahr lauert bekanntlich in der Dämmerung. Dann sind die Tiere sehr aktiv und überqueren die Fahrbahn urplötzlich. Als besonders gefährliche Jahreszeit gilt dabei der Herbst und auch der Frühling. Außer größter Vorsicht gibt es aber praktisch keinen Schutz, zumal die Tiere z. B. in der Brunft völlig unberechenbar reagieren. Da liegt die Beweislast, dass ein Ausweichen unvermeidlich war, immer beim Fahrzeugführer. Dennoch sollte man, gerade beim Ausweichen vor nachweislich größeren Tieren, eventuell sein Recht einfordern. Denn gem. eingeigen Urteilen kann ein Ausweichen im Einzelfall richtig sein. Aber das ist dennoch schwer einzufordern und hängt letztlich vom Urteil eines Richters ab.

Wildunfälle sind normalerweise über die Teilkasko mitversichert. In den Versicherungsbedingungen ist aber grundsätzlich die Rede von Haarwild gem. der Definition nach dem Bundesjagdgesetz. Dazu gehören z.B. Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Füchse. Vögel gehören nicht dazu, ebenso wenig Pferde, Schafe, Kühe oder ähnliche Tiere.

Gerade in diesen Bedingungen lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Es gibt nämlich durchaus Versicherer, die Schäden durch Wildtiere aller Art zahlen oder im besten Fall sogar durch Tiere aller Art. Dies wäre natürlich der Optimalschutz. Wer übrigens nur den alten Schutz über Haarwild gem. Bundesjagdgesetz hat, der kann sich beim Versicherer erkundigen, ob die Police nicht auf eine der besseren Formulierungen umgestellt werden kann.

Passiert ein Unfall und der Vorgang ist über die Versicherung gedeckt, dann werden normal nur die direkten Schäden am Fahrzeug gezahlt. Leider werden Folgeschäden oder die Wertminderung nicht beglichen.

(alle Angaben ohne Gewähr)

 

 

 


 

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