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Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht ist, wer hätte es gedacht, das Gegenteil der Versicherungsfreiheit. Versicherungspflicht hat etwas mit den Sozialversicherungen zu tun. Demnach gibt es laut Sozialgesetzbuch eine grundsätzliche Pflicht zur Versicherung für bestimmte Personen oder Gruppen.

Wir reden hier z. B. von der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der (gesetzlichen) Unfallversicherung. Die Versicherungspflichten leiten sich explizit von den Versicherungsarten ab. Ganz grob könnte man sagen: versicherungspflichtig sind vor allem alle (abhängig) Beschäftigten, Azubis, Rentner, Studenten, Arbeitslose, Praktikanten, Landwirte, Künstler und weitere bestimmte Gruppen. Hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung zählen zudem noch Kinder in Kindergärten, Schüler in Schulen, Studierende in Hochschulen, Pflegepersonen, bestimmte Bauhelfer, Helfer bei Unfällen, Lebensretter, Entwicklungshelfer, Gefangene, Menschen in Rehamaßnahmen, Blutspender und bestimmte Menschen in Ehrenämtern sowie bestimmte Selbstständige dazu.

Wer die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht erfüllt, für den tritt die Versicherung dann ein. In der Regel beginnt die Versicherung alleine schon dadurch, dass ein Mensch die Versicherungpsflicht erfüllt. Meldungen haben dabei lediglich noch ergänzenden formellen Charakter. Sie sind aber nicht maßgeblich für die Versicherungspflicht.
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