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VersicherungsfreiheitVersicherungsfreiheit ist ein Begriff der Sozialversicherungen. Er ist das Gegenteil zur Versicherungspflicht. Eigentlich gilt als oberstes Prinzip der Sozialversicherung die Versicherungspflicht, zumindest gilt dies für die meisten abhängig Beschäftigten. Allerdings hat der Gesetzgeber hier Ausnahmen geschaffen. Einige Personen müssen sich nicht zwangsweise versichern. Warum das so ist, ist dabei nicht immer ganz so klar. Bisweilen wird darüber auch heftig gestritten.Wer ist Versicherungsfrei?Die Versicherungsfreiheit leitet sich immer aus der jeweiligen Versicherungsart explizit ab. Versicherungsfrei können z. B. folgende Gruppen/Personen sein: Beamte, Geistliche und die meisten Selbstständigen. Außerdem sind einige abhängig Beschäftigte versicherungsfrei. Das gilt einmal für die, die unter einem gewissen Einkommen liegen. Die Rede ist hier vor allem von den so genannten Mini-Jobbern, die unter 400,-- Euro im Monat verdienen. Außerdem sind die abhängig Beschäftigten versicherungsfrei, deren Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt.Gut zu wissen: wer bislang als abhängig Beschäftigter über der Pflichtgrenze lag und durch Erhöhung der Pflichtgrenze plötzlich wieder versicherungspflichtig würde, kann sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu muss man innerhalb drei Monaten nach Veränderung einen Antrag stellen.
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