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Änderungen im Versicherungswesen 2012Wie jedes Jahr, so gibt es auch im Jahr 2012 einigen Änderungen im Versicherungswesen bzw. angrenzenden Bereichen. Neben den klassischen Änderungen der KFZ-Tarife sind vor allem die Änderungen der frühestmöglichen Auszahlungen in Rentenversicherungen, aber auch Lebensversicherung bemerkenswert. Hier geht es in der Regel von bislang 60. Jahren auf 62. Jahren als frühestem Auszahlungszeitpunkt hoch. Gesetzlich RenteZum 1. Januar sinken die Beitragssätze von derzeit 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent. Von der Senkung um 0,3 Prozent profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte - also mit 0,15 Prozent. BeitragsbemessungsgrenzenWie jedes Jahr, so ändern sich auch 2012 die Beitragsbemessungsgrenzen. In den westlichen Bundesländern steigt sie in der Rentenversicherung von 5.500Euro auf 5.600 Euro - im Osten gibt es keine Änderung. In den Knappschaften steigt die Beitragsbemessungsgrenze in westlichen Bundesländern auf 6.900Euro, auch hier bleibt sie in den östlichen Bundesländern gleich. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die monatlichen Bezugsgrößen auf 3825 Euro. Renteneintrittsalter2012 ist sozusagen das Kernjahr für die Erhöhung der Eintrittsalter - Ab Jahrgang 1947 bis 1958 um je einen Monat, für 1959 bis 1963 geborene um je zwei Monate pro Jahr und ab 1964 gibt die Höchststrafe Rente ab 67. Riester-RenteAb dem 01. Januar 2012 dürfen staatlich geförderte Riester Rentenverträge als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Das ist nicht ganz unwichtig, denn nur so ist die volle Förderung möglich und man muss nichts zurückzahlen. Damit ändert sich ein Eckpfeiler der Riester-Rente - für alle Verträge bis Ende 2011 gilt nämlich das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn. Ähnliches gilt für so genannten staatlich geförderte Basisrenten. Der Mindestzinssatz für Riester-Neuverträge sinkt außerdem ab 01. Januar 2012 von bislang 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass ab dem Beitragsjahr 2012 alle zulagenberechtigten Riester-Sparer einheitlich jährlich mindestens 60 Euro in ihren Vertrag einzahlen müssen, um einen Anspruch auf die volle Altersvorsorgezulage zu erhalten. Basisrente/Rürup RenteBezüglich der staatlich geförderten Basisrente ändert sich einiges. Wie oben genannt, änderst sich der frühest mögliche Auszahlungsbeginn von 60. auf 62. Lebensjahr. Der Sonderausgabenabzug für diese Basisrente wird ab 2012 auf 74 Prozent (max. 14.800 Euro für einen Single bzw. 29.600 Euro für Verheiratete) aller für diese Rente geleisteten Beiträge erhöht. Die maximal geförderte Beitragshöhe bleibt mit 40.000 Euro gleich. Private LebensversicherungÜberraschung: für die private Lebensversicherung gibt es 2012 gewisse Vorteile. Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die ab 2012 abgeschlossen werden, werden nur zur Hälfte besteuert (sofern die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Für Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen werden, gilt die Vollendung des 60. Lebensjahres. Aber: Das Bundesfinanzministerium senkt den Rechnungszins für Verträge, die ab 2012 geschlossen werden, auf 1,75 Prozent (bislang mindestens 2,25 Prozent). Für Altverträge aus den neunziger Jahren gelten teilweise noch alte Garantiezinsen von 4 Prozent. Unisex TarifeSchon vor längerem wurden Versicherungen vom Europäischen Gerichtshof dazu verdonnert, Frauen und Männer gleichberechtigt zu behandeln. Dies betrifft vor allem höhere Beiträge für Frauen in manchen Versicherungssparten. Das darf es bald nicht mehr geben, man ließ den Versicherer ein Jahr Zeit zur Umsetzung. Bei Verträgen, die ab dem 21.Dezember 2012 abgeschlossen werden, dürfen die Beiträge nicht mehr nach Geschlecht differenziert werden. Viele Versicherer haben hier übrigens gut vorgearbeitet: man erhöhte im Vorfeld die Policen für Männer, senkte die Beiträge für Frauen aber kaum bis gar nicht! KFZ-VersicherungWie gewohnt werden die Typklassen und Regionalklassen angepasst werden, außerdem wird die Rabattstaffel bei den Schadensfreiheitsrabatten angepasst. Wer vorab mehr wissen will - hier geht's zur Suchfunktion des GDV (Stand 10.2011, alle Angaben ohne Gewähr)
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