www.Versicherungs-Pol.de: das Versicherungs-Informationsportal    
Menue


Anzeigen
Startseite » Versicherungen von A - Z » Änderungen im Versicherungswesen 2010



Änderungen im Versicherungswesen 2010

2010 ändert sich im Bereich Versicherungen wieder einiges

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in der gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Die Beiträge sind ab 2010 vollständig steuerlich absetzbar.

Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden 2010 verbessert
    ambulante Pflegesachleistungen werden angehoben
  • Pflegestufe I von 420 Euro bis auf 440 Euro
  • Pflegestufe II von 980 Euro bis auf 1.040 Euro
  • Pflegestufe III von 1.470 Euro bis auf 1.510 Euro
Pflegegeldes wird monatlich angehoben
  • in Pflegestufe I von 215 Euro bis auf 225 Euro
  • in Pflegestufe II von 420 Euro bis auf 430 Euro
  • in Pflegestufe III von 675 Euro bis auf 685 Euro
Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr werden angehoben bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:
  • in Pflegestufe I von 215 Euro bis auf 225 Euro
  • in Pflegestufe II von 420 Euro bis auf 430 Euro
  • in Pflegestufe III von 675 Euro bis auf 685 Euro
bei Pflegevertretung durch sonstige Personen in allen 3 Pflegestufen:
  • von 1.470 Euro bis auf 1.510 Euro
Kurzzeitpflege wird in allen Pflegestufen jährlich angehoben von 1.470 Euro bis zu 1.510 Euro Teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird angehoben
  • in Pflegestufe I von 420 Euro bis auf 440 Euro
  • in Pflegestufe II von 980 Euro bis auf 1.040 Euro
  • in Pflegestufe III von 1.470 Euro bis auf 1.510 Euro
Vollstationäre Pflege wir angehoben
  • in Pflegestufe III von 1.470 Euro bis auf 1.510 Euro
  • in Härtefällen von 1.750 Euro bis auf 1.825 Euro

Rürup Rente

2010 können bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 14.000 Euro 70% der Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der steuerlich absetzbare Teil jährlich um 2%, bis 2025 dann 100% der Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.

Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 75 Euro auf dann 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Beiträge zur Krankenversicherung, die für die Absicherung von Basisleistungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gezahlt werden sind steuerlich absetzbar. In der Krankenversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 4050 Euro monatlich (49.950 Euro pro Jahr). (Stand 01.2010, alle Angaben ohne Gewähr)
Benutzerdefinierte Suche