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Änderungen im Versicherungswesen 20102010 ändert sich im Bereich Versicherungen wieder einiges Gesetzliche PflegeversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze steigt in der gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Die Beiträge sind ab 2010 vollständig steuerlich absetzbar.Gesetzliche Pflegeversicherung LeistungenDie Leistungen der Pflegeversicherung werden 2010 verbessert
Rürup Rente2010 können bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 14.000 Euro 70% der Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der steuerlich absetzbare Teil jährlich um 2%, bis 2025 dann 100% der Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.KrankenversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze steigt um 75 Euro auf dann 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Beiträge zur Krankenversicherung, die für die Absicherung von Basisleistungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gezahlt werden sind steuerlich absetzbar. In der Krankenversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 4050 Euro monatlich (49.950 Euro pro Jahr). (Stand 01.2010, alle Angaben ohne Gewähr)
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