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Startseite » Versicherungen von A - Z » KFZ-Versicherung » Was tun nach einem Unfall



Was man nach einem Unfall tun sollte

  • Unfallstelle sichern: bevor man etwas anderes tut, soll die Unfallstelle gesichert werden. Dies dient dem Schutz der Beteiligten und auch den anderen Verkehrsteilnehmern. Dazu setzt man zuerst den Warnblinker an seinem Wagen. Danach stellt man das Warndreieck etwa 100 Meter vor der Unfallstelle auf. Im Stadtverkehr wird angeraten, das Warndreieck auf das Dach zu stellen.
  • Erste Hilfe leisten: der nächste Schritt ist die Hilfe (sofern es Verletzte gegeben hat)
  • Notruf absetzen: je nach Erfordernis Krankenwagen rufen und Polizei. Die Polizei kommt leider längst nicht mehr in jedem Fall und vor allem kann das dauern. Wenn es keine Personenschäden gibt, dann lässt sich die Polizei gerne viel Zeit. Außerdem lohnt sich laut Polizei für sie eine Schadensaufnahme kaum, wenn der Schaden nicht eine bestimmte Summe überschreitet (man spricht hier gerne von 2.000€ aufwärts)
  • Beweise sichern: ungeachtet aller Schäden sollte man nicht vergessen, Beweise zu sichern. Das heißt Personalien festhalten, Fotos machen, Unfallskizze erstellen. Günstig ist es, die Position der Fahrzeuge per Kreide festzuhalten.
  • Keine Schuldeingeständnisse vor Ort: sofern die Schuldfrage nicht geklärt ist, sollte man keine voreiligen Eingeständnisse machen. Das haben auch Versicherungen nicht gern. Auch nicht hilfreich ist die Bereitschaft, man übernehme alle Schäden. Nach einem Unfall wird der Schaden an die Versicherung gemeldet - die entscheidet weiter.
  • Versicherung informieren: sofern man die eigene Versicherung einschalten muss, ist diese innerhalb einer Woche zu informieren, bei schweren Unfällen mit Personenschäden normalerweise innerhalb eines Tages.
  • Ansprüche wahrnehmen: wer unschuldig an einem Unfall war, hat Ansprüche gegenüber dem Verursacher. Günstig ist es immer, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde, die zumindest ein Protokoll aufnimmt. Ansonsten muss man sich auf die Zahlungsbereitschaft der gegnerischen Versicherung verlassen. Gut ist es, sich vor Ort den Namen der Versicherung des Verursachers geben zu lassen und seine Ansprüche direkt dort anzumelden. Im Prinzip ist es zwar die Aufgabe des Unfallverursachers, das zu machen - aber verlassen kann man sich heute auf nichts mehr. Sollte der Unfallgegner keinen Namen einer Versicherung nennen können, so sollte man sich am besten an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Daten die man hier bereithalten sollte: Name des Halters, Unfalldatum, Unfall-Land, Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges. Kommt der Unfallgegner aus dem Ausland und ist dort versichert, so kann man sich über das Deutsche Büro Grüne Karte E. V. informieren, wer für die Regulierung in Deutschland zuständig ist. Wenn man sein Auto in die Werkstatt bringen muss, hat man (sofern man nicht schuld am Unfall war) Anspruch auf ein Mietfahrzeug. Möglichkeiten der Regulierung: bei Bagatellschäden reicht es normalerweise, einen Kostenvoranschlag bzw. die Rechnung an die beteiligte Versicherung zu geben. Bei größeren Schäden muss die gegnerische Versicherung normalerweise ein Sachverständigengutachten zahlen. Eine Versicherung muss normalerweise jede Rechnung zahlen, sofern der Betrag nicht mehr als 30% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges ausmacht. Es ist möglich, das Fahrzeug selbst zu reparieren. Man repariert dann nach Vorlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens. Die beste Lösung bei einem unverschuldeten Unfall: man übergibt die Sache einem Fachanwalt, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Außerdem sind in der Regel Vertragswerkstätten bereit, einem viel abzunehmen (über Abtretungserklärungen möglich).

Wildunfall

Der Wildunfall stellt etwas andere Anforderungen an den Fahrer. Hier ist (sofern keine Menschen verletzt wurden) vornehmlich eine Meldung an die zuständige Forstbehörde nötig.

An der Unfallstelle warten, wenn ja wie lange

Sofern sich der Unfallgegner nicht an der Unfallstelle befindet, muss man eine angemessene Zeit vor Ort warten (angemessen ist natürlich relativ, man sprach hier einmal von 30 Minuten). Sollte der Gegner bis dahin nicht da sein, informiert man die Polizei.

Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, wenn möglich Fotos vom Scahden und Unfallort zu machen. Besser ist Besser.

Im Ausland

Wenn man einen kleinen Unfall mit Blechschaden in einem EU-Land hat, so kann man seine Ansprüche im Prinzip von zu Haus aus geltend machen. Gut es ist hier aber in jedem Fall, sich telefonisch gleich an den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer zu wenden. Hier gibt man das Kfz-Kennzeichen und am besten den Namen der Versicherung des Unfallgegners an. Grundsätzlich gilt übrigens immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passierte.

Grundsätzlich sollte man bei Unfällen im Ausland immer die Polizei rufen. Günstig kann auch die Einschaltung eines Anwalts sein. Was man jedoch vielleicht beachten sollte: je nachdem kann die Einschaltung der Polizei bei kleinen Schäden nachteilig sein, da in einigen Ländern die Einschaltung der Polizei etwas kostet. Sowieso problematisch kann immer die sprachliche Barriere sein - egal ob gegenüber der Polizei oder gegenüber dem Unfallgegner. Deswegen ist das Mitführen eines internationalen Unfallberichtes bei Fahrten im Ausland immer extrem sinnvoll.

Bei großen Schäden oder gar Personenschäden muss im Ausland unbedingt die Polizei hinzugezogen werden. Die fertigt normalerweise ein Protokoll an, von dem man unbedingt einen Durchschlag verlangen muss. Auch bei Unfällen im Ausland gilt: Beweise sichern, indem man Namen, Kennzeichen notiert und Fotos macht. Grundsätzlich gilt auch im Ausland, dass man auf keinen Fall voreilige Zugeständnisse machen sollte.

(alle Angaben ohne Gewähr)

 

 

 


 

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