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Was man nach einem Unfall tun sollte
- Unfallstelle sichern: bevor man etwas anderes tut, soll die Unfallstelle gesichert werden.
Dies dient dem Schutz der Beteiligten und auch den anderen Verkehrsteilnehmern. Dazu setzt man zuerst
den Warnblinker an seinem Wagen. Danach stellt man das Warndreieck etwa 100 Meter vor der Unfallstelle auf.
Im Stadtverkehr wird angeraten, das Warndreieck auf das Dach zu stellen.
- Erste Hilfe leisten: der nächste Schritt ist die Hilfe (sofern es Verletzte gegeben hat)
- Notruf absetzen: je nach Erfordernis Krankenwagen rufen und Polizei
- Beweise sichern: ungeachtet aller Schäden sollte man nicht vergessen, Beweise zu sichern. Das
heißt Personalien festhalten, Fotos machen, Unfallskizze erstellen. Günstig ist es, die Position der
Fahrzeuge per Kreide festzuhalten.
- Keine Schuldeingeständnisse vor Ort: sofern die Schuldfrage nicht geklärt ist, sollte man
keine voreiligen Eingeständnisse machen. Das haben auch Versicherungen nicht gern. Auch nicht hilfreich
ist die Bereitschaft, man übernehme alle Schäden. Nach einem Unfall wird der Schaden an die Versicherung
gemeldet - die entscheidet weiter.
- Versicherung informieren: sofern man die eigene Versicherung einschalten muss, ist diese
innerhalb einer Woche zu informieren.
- Ansprüche wahrnehmen: wer unschuldig an einem Unfall war, hat Ansprüche gegenüber dem Verursacher.
Günstig ist es immer, wenn zum Unfall die Polizei gerufen wurde, die zumindest ein Protokoll aufnimmt.
Ansonsten muss man sich auf die Zahlungsbereitschaft der gegnerischen Versicherung verlassen. Gut ist es,
sich vor Ort den Namen der Versicherung des Verursachers geben zu lassen und seine Ansprüche direkt dort
anzumelden. Im Prinzip ist es zwar die Aufgabe des Unfallverursachers, das zu machen - aber verlassen kann
man sich heute auf nichts mehr. Sollte der Unfallgegner keinen Namen einer Versicherung nennen können, so
sollte man sich am besten an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Daten die man hier bereithalten
sollte: Name des Halters, Unfalldatum, Unfall-Land, Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges. Kommt der
Unfallgegner aus dem Ausland und ist dort versichert, so kann man sich über das Deutsche Büro Grüne Karte
E. V. informieren, wer für die Regulierung in Deutschland zuständig ist.
Wenn man sein Auto in die Werkstatt bringen muss, hat man (sofern man nicht schuld am Unfall war) Anspruch
auf ein Mietfahrzeug.
Möglichkeiten der Regulierung: bei Bagatellschäden reicht es normalerweise, einen Kostenvoranschlag bzw.
die Rechnung an die beteiligte Versicherung zu geben. Bei größeren Schäden muss die gegnerische Versicherung
normalerweise ein Sachverständigengutachten zahlen. Eine Versicherung muss normalerweise jede Rechnung
zahlen, sofern der Betrag nicht mehr als 30% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges ausmacht.
Es ist möglich, das Fahrzeug selbst zu reparieren. Man repariert dann nach Vorlage eines Kostenvoranschlages
oder eines Gutachtens.
Im Ausland
Wenn man einen kleinen Unfall mit Blechschaden in einem EU-Land hat, so kann man seine Ansprüche im Prinzip
von zu Haus aus geltend machen.
Gut es ist hier aber in jedem Fall, sich telefonisch gleich an den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer
zu wenden. Hier gibt man das Kfz-Kennzeichen und am besten den Namen der Versicherung des Unfallgegners an.
Grundsätzlich gilt übrigens immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passierte.
Grundsätzlich sollte man bei Unfällen im Ausland immer die Polizei rufen. Günstig kann auch die Einschaltung
eines Anwalts sein. Was man jedoch vielleicht beachten sollte: je nachdem kann die Einschaltung der Polizei
bei kleinen Schäden nachteilig sein, da in einigen Ländern die Einschaltung der Polizei etwas kostet.
Sowieso problematisch kann immer die sprachliche Barriere sein - egal ob gegenüber der Polizei oder gegenüber
dem Unfallgegner. Deswegen ist das Mitführen eines internationalen Unfallberichtes bei Fahrten im Ausland
immer extrem sinnvoll.
Bei großen Schäden oder gar Personenschäden muss im Ausland unbedingt die Polizei hinzugezogen werden.
Die fertigt normalerweise ein Protokoll an, von dem man unbedingt einen Durchschlag verlangen muss. Auch
bei Unfällen im Ausland gilt: Beweise sichern, indem man Namen, Kennzeichen notiert und Fotos macht.
Grundsätzlich gilt auch im Ausland, dass man auf keinen Fall voreilige Zugeständnisse machen sollte.
(alle Angaben ohne Gewähr)
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