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Wegeunfall: Umweg zum Tanken nicht versichertEin interessantes Urteil zum Thema gesetzliche Unfallversicherung und Wegeunfall wurde jüngst vom Sozialgericht Detmold gefällt. Das Sozialgericht stellte fest, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr unfallversichert ist, wenn er zum Tanken mit dem Fahrzeug den direkten Weg zur Arbeit verlässt. In einem speziellen Fall ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Arbeiter fuhr nach der Arbeit mit dem Motorrad nach Hause. Weil die Tankanzeige aufleuchtete, suchte der Mann eine Tankstelle auf. Aus dem Grund fuhr er statt der direkten Strecke nach Hause eine andere Route. Auf dem Weg hatte er dann einen Unfall mit der Folge, dass er drei Monate arbeitsunfähig war. Die Unfallversicherung wollte hier nicht zahlen und betrachtete das Tanken als eine Privatsache - unabhängig davon, ob er mit dem Fahrzeug zur Arbeit fährt. Dem schlossen sich die Richter an. Gedeckt seien nur Unfälle auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg. Tanken gehört nach Ansicht der Richter jedoch zur Vorbereitung der Fahrt zur Arbeit! [alle Angaben ohne Gewähr, versicherungs-pol 05.2010]Zurück zu: » Inhalt A - Z
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