![]() |
||||
Anzeigen |
Urteil: Gewöhnlich nicht mitgeführte Dinge sind nicht über KFZ-Haftpflicht versichertWenn bei einem Verkehrsunfall an Gegenständen im Auto Schäden entstehen, ist eine KFZ-Versicherung nicht immer in der Zahlungspflicht. So ist nicht zwangsläufig alles über die KFZ-Versicherung mitversichert. Dies gilt zum Beispiel für Gegenstände, die gewöhnlich nicht mitgeführt werden. In einem Fall musste sich das Landgericht Coburg (Az: 32 S 39/08) mit folgendem Sachverhalt auseinandersetzen: Bei einem Unfall ging ein recht teueres Cello, das im Auto mitgeführt wurde, kaputt. Für das teuere Instrument war eine Instrumentenversicherung abgeschlossen worden, die den Schaden von 3.300€ auch ersetzte. Diese Versicherung wollte dann von der KFZ-Versicherung der Unfallverursacherin das Geld zurück. Die KFZ-Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab. Zu Recht, wie das Gericht befand. Der Grund: ein Cello habe die Frau für gewöhnlich nicht bei sich und so sei es nicht über die KFZ-Versicherung versichert.
wechseln zu: » KFZ-Versicherung
![]()
Benutzerdefinierte Suche
|