www.Versicherungs-Pol.de: das Versicherungs-Informationsportal
Menue


Anzeigen


Startseite » Versicherungen von A - Z » Urteil: Gewöhnlich nicht mitgeführte Dinge sind nicht über KFZ-Haftpflicht versichert



Urteil: Gewöhnlich nicht mitgeführte Dinge sind nicht über KFZ-Haftpflicht versichert

Wenn bei einem Verkehrsunfall an Gegenständen im Auto Schäden entstehen, ist eine KFZ-Versicherung nicht immer in der Zahlungspflicht. So ist nicht zwangsläufig alles über die KFZ-Versicherung mitversichert. Dies gilt zum Beispiel für Gegenstände, die gewöhnlich nicht mitgeführt werden.

In einem Fall musste sich das Landgericht Coburg (Az: 32 S 39/08) mit folgendem Sachverhalt auseinandersetzen:

Bei einem Unfall ging ein recht teueres Cello, das im Auto mitgeführt wurde, kaputt. Für das teuere Instrument war eine Instrumentenversicherung abgeschlossen worden, die den Schaden von 3.300€ auch ersetzte. Diese Versicherung wollte dann von der KFZ-Versicherung der Unfallverursacherin das Geld zurück. Die KFZ-Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab. Zu Recht, wie das Gericht befand. Der Grund: ein Cello habe die Frau für gewöhnlich nicht bei sich und so sei es nicht über die KFZ-Versicherung versichert.

 

wechseln zu: » KFZ-Versicherung

 

 


Benutzerdefinierte Suche