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Mit Sturmschäden ist das so eine Sache. Erstens nimmt die Häufigkeit dieser Schäden immer mehr zu. Und wenn dann ein Schaden eintritt, dann weiß man oft nicht so genau, welche Versicherung genau eintritt. Und vor allem: was ist ein Sturm im versicherungstechnischen Sinn und was wird genau ersetzt? Was ist ein Sturm im versicherungstechnischen Sinn?Laut Versicherungen ist ein Sturm im Versicherungssinn nur dann ein Sturm, wenn Windstärken ab Stärke 8 herrschen. Die Böen sollen dann zwischen 62 - 74 km/h erreichen. Alles ab dieser Stärke gilt als Sturm. Verursacht ein Sturm dann Schäden, dann könnte die Versicherung eintreten.Welche Versicherung ersetzt was?Die Hausratversicherung kümmert sich in erster Linie um das Wohnungsinventar. Das heißt: hier geht es um Möbel und andere Wohnungseinrichtungen. Meistens nur anteilig versichert sind dagegen Gegenstände, die außen angebracht sind. Das könnten z. B. Antennen, Satellitenanlagen, Markisen und dergleichen mehr sein.Etwas genauer hinsehen muss man bei der Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt überhaupt nur dann etwas, wenn das Sturmrisiko extra versichert wurde. Bei der so genannten gebundenen Wohngebäudeversicherung ist das in der Regel so. In der Regel ersetzt die Versicherung im Schadensfall das Geld, das der Versicherte braucht, um die Schäden wieder instandsetzen zu lassen. Noch einmal eine ganz andere Sache, aber nicht unwichtig, ist die KFZ-Kaskoversicherung. Sie deckt in der Regel Sturmschäden, die am versicherten Auto eintreten. Wird das Auto z. B. durch Windbruch (umstürzende Bäume usw.) beschädigt, dann erhält man von der Versicherung das Geld für eine Reparatur oder einen Neukauf. Das richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens. Das wäre ein unmittelbar durch den Sturm herbeigeführter Schaden. Etwas schwieriger ist die Regulierung bei mittelbaren Schäden. Diese könnten dann vorkommen, wenn man bei Sturm auf ein Auto auffährt, dass gegen ein Hindernis geprallt ist. Schäden ersetzt hier nur die Vollkaskoversicherung, die Teilkasko zahlt in der Regel nicht. Was man im Schadensfall tun sollteDie Beweislast liegt, wie meistens, beim Versicherten. Das heißt: der Versicherte muss nachweisen, dass ein Schaden durch Sturm entstanden ist. Dabei sollte man der Versicherung möglichst lückenlos melden, was genau zerstört wurde. Gut ist, wenn man Kaufbelege der Gegenstände hat. Ansonsten sollte man melden, wie alt der Gegenstand ist und wie hoch der Neupreis bei Anschaffung war. Die beschädigten Dinge sollte man zu Beweiszwecken aufbewahren. Ist man gezwungen, eine beschädigte Sache schnell reparieren zu lassen, dann ist es nicht schlecht, den Schaden auf Film oder Foto festzuhalten. Bei Gebäuden hat es sich darüber hinaus als sinnvoll erwiesen, dass man mit Nachbarn zusammen Schadensprotokolle anfertigt. Die Nachbarn bezeugen dann praktisch die Schäden oder evtl. schon durchgeführte Reparaturen.Den Kontakt mit der Versicherung sollte man, aus Beweisgründen, am besten schriftlich vornehmen. Gut ist es, wenn man das Datum der Meldung nachweisen kann. Denn: die Versicherung muss normalerweise bei berechtigten Ansprüchen spätestens einen Monat nach Anzeige des Schadens zumindest eine Abschlagszahlung vornehmen! ![]()
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