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Versicherungen für Schulkinder

Immer wieder zum Schulbeginn sollte man sich die Frage stellen, welche Versicherung für ein Schulkind notwendig und sinnvoll sein kann.

Eltern könnten sich hier durchaus denken "je mehr desto besser", denn letztlich geht es um das eigene Kind. Aber tatsächlich braucht ein Schulkind normalerweise kaum extra Versicherungen.

Der Staat z. B. gewährt Schulkinder automatisch eine kostenfreie Unfallversicherung. Außerdem sind Kinder z. B. automatisch im Rahmen der elterlichen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Diese sollten Erwachsene aber unbedingt haben - so oder so. Überlegenswert könnte laut Fachleuten auch eine Invaliditätsversicherung für Kinder sein. Mehr muss es aber nicht sein.

Die Unfallversicherung des Staates

Viele Leute wissen das nicht, aber tatsächlich leistet die gesetzliche Unfallversicherung durch den Staat schon für Babys. Egal ob in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Schule. Passiert etwas bei Schulsport, auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände oder sogar bei speziellen Betreuungen oder Lerngruppen, dann leistet diese Versicherung. Im Speziellen sind der Unterricht, die Pausen und Schulveranstaltungen wie Ausflüge, Besichtigungen, Wandertage und Ferienlager versichert. Damit die Versicherung aber ohne Probleme zahlt, muss die Aufsichtspflicht erfüllt sein.

Die Unfallkasse trägt in der Regel alle Kosten für Behandlung und Pflege. Sollten im schlimmsten Fall Schäden zurückbleiben, wird sogar eine Rente gezahlt. Aber Vorsicht: nicht getragen werden Unfälle in der Freizeit. Also sind z. B. Unfälle beim Spielen außerhalb der Schule nicht versichert.

Hier wird aber darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche private Unfallversicherung nur wenig Sinn macht. Sie zahlt nämlich nur bei Invalidität durch Unfall, jedoch nicht bei einer Krankheit. Besser ist hier laut Fachleuten eine sogenannte Kinderinvaliditäts-Versicherung. Sie deckt eine Invalidität durch Unfall und zusätzlich noch einige Erkrankungen, welche für Kinder problematisch werden können ( Leukämie, Hirnhautentzündung oder Kinderlähmung). Mit dieser Versicherung kann man dann sogar einen Monatsrente für eine erkranktes Kind erhalten, die Prämien sind vergleichsweise gering.

Von allen anderen Versicherungen wie Ausbildungs- oder Aussteuerversicherungen raten Fachleute ab, denn es handelt sich eigentlich um nicht mehr als um spezielle Formen von Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen.

(alle Angaben ohne Gewähr)


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