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Die private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung) ist eine Art Lebensversicherung. Allerdings ist die Lebensversicherung grundsätzlich auf den Todesfall ausgerichtet (auch wenn man später Guthaben bekommt), die Rentenversicherung auf den so genannten Erlebensfall.

Mit der privaten Rentenversicherung schließt man eine Versicherung ab, die ab einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt so lange eine Rente zahlt, bis man stirbt. Das hat zwar Ähnlichkeit mit der gesetzlichen Rente, aber beide Versicherungsarten muss man voneinander trennen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine gesetzliche Versicherung und gem. Sozialgesetzbuch für die viele Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Die private Rentenversicherung ist dagegen eine private freiwillige Sache. Man kann sie abschließen, muss es aber nicht. In der Regel werden solche zusätzliche Rentenversicherungen von Menschen abgeschlossen, die im Alter gut versorgt sein wollen. Seit bekannt ist, dass es im Alter Versorgungslücken geben kann, ist das Interesse an Rentenversicherungen stark gestiegen.

Grundsätzlich muss man verschiedene Formen dieser Rentenversicherung unterscheiden. Essenziell wichtig ist, wann die Rente eintreten soll. Dabei unterscheidet man zum Beispiel zwei Arten:

  • Sofortbeginnende Rentenversicherung. Bei ihr soll die Rente im Prinzip gleich bei Vertragsabschluss beginnen. Dazu muss man aber bei Abschluss einen Einmalbetrag leisten.
  • Aufgeschobene Rentenversicherung. Bei ihr beginnt die Rente nach einer vertraglich vereinbarten Zeit, der so genannten Aufschubzeit.

Wie eingangs erwähnt, hat die private Rentenversicherung auch den Charakter einer Lebensversicherung, aber mit Unterschieden zur Lebensversicherung.

Die Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht auf den Todes-, sondern den Erlebensfall ausgerichtet. Bei der Rentenversicherung ist, anders als bei der klassischen Lebensversicherung, der Gesundheitszustand nebensächlich. Das klingt zunächst unverständlich, hat aber einen vergleichsweise banalen Hintergrund: rein rechnerisch kommt ein kranker Mensch dem Rentenversicherer entgegen, da er in der Regel eine kürzere Rentendauer zu erwarten hat!

Bei der privaten Rentenversicherung gibt es dafür im Prinzip eine Art Beitragsrückgewähr. Die kann zum Beispiel dann erfolgen, wenn der Versicherte während der Aufschubzeit versterben würde. Die Rückzahlung der Beiträge kann, je nach Vertragsgestaltung, ohne Problem erfolgen. Eine solche Regelung in Vertrag führt allerdings im Erlebensfall in der Regel zu einer niedrigeren vertraglichen Rentenzahlung!

Was man nicht unerwähnt lassen sollte: die immer weiter steigende Lebenserwartung wirkt sich auch auf die Rentenversicherungen aus. Das Problem liegt auf der Hand: je länger Menschen leben, desto länger muss eine Rente bezahlt werden. Das wirkt sich negativ auf die Kassen aus. Das gleiche Problem kennt man ja aus der gesetzlichen Rente. Mittlerweile ist es daher so, dass ein Versicherer vertraglich vereinbarte Rentenzahlungen kürzen darf, wenn er eine Notlage vorweisen kann (z. B. bei drohendem Konkurs). Auch hierzu gibt es eine durchaus einleuchtende Erklärung: was für den Versicherten ärgerlich sein kann, dient andererseits der Sicherheit aller Mitversicherten. Geht die Versicherung wirklich Konkurs, ist der Schaden nämlich für alle Versicherten ungleich größer.


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