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Die gesetzliche Rentenversicherung

Für den Normalbürger war die gesetzliche Rentenversicherungen lange Zeit eine sichere Bank, wenn es um die Sicherung im Alter ging. Tatsächlich war die Rentenzahlung in den meisten Fällen auch immer ausreichend, um im Alter ein sorgenfreies Leben zu führen. Wer lange garbeitet hatte, hatte auch im Alter sein Auskommen. Das war die Grundidee der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber diese Versicherung ist in die Jahre gekommen. Bei ihrem Aufbau ging man von demoskopischen Vehältnissen aus, die keine Gültigkeit mehr haben. Damals dachte man in etwa: Jeder heiratet, bekommt mindestens zwei Kinder und wird selbst maximal 70 bis 72 Jahre alt. Das hat sich geändert. Immer mehr Menschen bleiben Singles, Paare bekommen im Schnitt noch ein Kind und der Durchschnittsbürger wird irgendwo zwischen 76 und 78 Jahre alt.

Allein diese vorhersehbare Entwicklung alarmierte bereits in den siebziger Jahren die Demoskopen. Sie schlugen Alarm und mahnten zu Reformen an. Den Politikern war das egal - eine Änderung wollte man nicht durchführen. Man wollte sich keine Wählerstimmen verspielen. Darunter leiden wir heute. Hätte man damals schon Beiträge leicht erhöht, hätten wir kein Dilemma dieser Art. Und dazu kommt, dass sich eine Regierung ganz offen aus den Rücklagen der Rentenversicherung bedient hat - zum Wohl des Volkes. Fakt ist heute: die Rentenkassen sind nicht gerade voll, die Rücklagen reichen nicht mehr sehr weit. Besonders Jahrgänge ab ca. 1960 sind betroffen - sie müssen wesentlich länger arbeiten, bis sie eine Rente erwarten dürfen. Je jünger die Jahrgänge, desto höher wird die geplante Lebensarbeitszeit wohl werden. Die Rendite wird immer schlechter, je jünger man ist. Und dazu wirkt sich die Inflation ebenfalls mehr oder weniger negativ auf die Rente aus. Die Rente wird eher dürftig ausfallen. Bis zum Renteneintritt muss jeder mehr einzahlen und man sollte sich zusätzlich absichern. Man hat dazu drei zusätzliche Systeme ins Leben gerufen: Die Eichel-Rente (Betriebsrente), die Riester Rente (für Arbeitnehmer) und die Rürup-Rente (vor allem für Selbstständige). Das wichtigste Standbein soll aber dennoch die gesetzliche Rentenversicherung sein.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente wurde auf dem sogenannten Generationenvertrag aufgebaut. Das Ganze ist durchaus gut konzipiert gewesen. Wer arbeitet zahlt ein und unterstützt die derzeitigen Rentner damit. Wenn man dann selber in Rente geht, wird man von der nachfolgenden jetzt arbeitenden Generation bezahlt. Allerdings hat man lange Zeit die sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen ignoriert. Heute gibt es wesentlich mehr Arbeitslose als zur Gründungszeit der Versicherung. Arbeitslose zahlen wenig bis nichts ein. Das ist so, da kann ein Arbeitsloser nichts dafür. Die Zeit der kinderreichen Familien ist vorbei, mit Entwicklung der Pille kam es zum so genannten Pillenknick. Keine Kinder - keine nachfolgenden Zahler. So einfach ist das. Und was natürlich noch erschwerend hinzu kommt: durch gezielte Forschung ist es gelungen, die Lebenserwartung nach oben zu schrauben. Das Leben wird im Allgemeinen länger - wenn auch nicht besser. Um es auf den Punkt zu bringen: die gesetzliche Rente funktioniert nur, wenn die Zahl der Einzahler größer ist als die der Empfänger.

Und was viele ausblenden: als Beitragszahler baue ich mir in der gesetzlichen Rente keinen finanziellen Grundstock auf. Meine Beiträge gehen praktisch direkt an jetzige Empfänger. Ich muss darauf bauen, dass nachfolgende Generationen mich bezahlen! Schon ab 2030 soll das Ganze ziemlich eng werden, denn dann finanzieren wahscheinlich knapp 95 Einzahler an die 100 Empfänger - das heisst: das System wackelt bedenklich!

Wie wird man versichert

Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte und auch für Scheinselbstständige (also solche, die vornehmlich von einem Arbeitgeber bezahlt werden). Landwirte zahlen in die Alterssicherung für Landwirte ein. Nicht pflichtversichert sind Selbstständige. Ausnahme: selbstständige Handwerker (allerdings nur 18 Jahre lang) und einige Freiberufler wie Künstler. Versicherungsfrei sind alle geringfüg Beschäftigten, Beamte, Richter und Soldaten.

Die Beitragshöhe wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn bis maximal zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze einbehalten. Dabei zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Beiträge. Zuletzt überraschte die Bundesregierung mit der Senkung des Beitrags von 18,9 auf 18,7 Prozent ab 2015, festgeschrieben bis 2018. Ob eine Senkung des Beitrags angesichts der problematischen demografischen Daten das richtige Mittel der Wahl ist, wird zumindest von Fachleuten sehr kritisch bewertet.

Einen Versicherungsantrag stellt man nicht explizit. Mit Aufnahme einer Tätigkeit ist der Arbeitgeber verplichtet eine Meldung an die Rentenkassen vorzunehmen.

Rentenbezug

Wichtig ist auch ein lückenloser Versicherungsverlauf. Man sollte schon früh prüfen, ob immer alle Beitragszeiten im Versicherungsverlauf genannt werden. Je länger man damit wartet, desto schwieriger wird es logischerweise, die Zeiten nachzuweisen. Da fehlen dann Zeugnisse oder Verträge oder sonstwas und den Arbeitgeber von damals gibt es nicht mehr. Das kann sehr ärgerlich werden. Rente bekommt nur der, der versichert war. Er muss mindestens 60 Monate versichert gewesen sein und das vorbestimmte Renteneintrittsalter erreichen. Momentan (Ende 2006) kann man im Schnitt noch mit 65 in Rente (dieses Alter erhöht sich jedoch für bestimmte Jahrgänge in Zukunft), wer vorher geht muss mit Abschlägen rechnen. Dies gilt z. B. für die, die nach 1936 geboren sind und mit 63 Jahren 35 Versicherungsjahre haben und deshalb schon mit 63 in Rente gehen wollen. Der Abschlag liegt bei satten 7,2%. Richtige Ausnahmen gibt es nur noch für Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind. Sie können mit 60 in Vollrente gehen. Ebenso können das Schwerbehinderte bzw. Berufs- und Erwerbsunfähige oder auch Bergleute. Eine weitere Sonderregelung ist die so genannte Altersteilzeit. Sie gilt praktisch nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.52 geboren sind. Übrigens: wer Angehörige pflegt oder Kinder erzieht, der erwirbt automatisch zusätzliche Rentenansprüche. Man sollte immer dafür sorgen, dass diese Zeiten dem Versicherungsverlauf zugeschrieben werden.

Was viele vergessen: man muss die Rente beantragen! Dies kann man bei Beratungsstellen der Rentenversicherung tun. Man kann auch private Rentenberater in Anspruch nehmen, allerdings kostet das etwas. Was man immer mitbringen muss: Personalausweis und Sozialversicherungsnummer.

Wieviel Rente bekommt man?

Seine Rente selbst auszurechnen, ist für den Normalbürger schwierig. Aber es ist auch nicht mehr notwendig. Die Rentenversicherungsanstalten haben versprochen, dass jeder Versicherte ab 2006 einmal im Jahr einen Rentenzwischenbescheid bekommt. Und dort steht im Prinzip folgendes drin:

Unter Punkt 1 findet man, wieviele Entgeltpunkte man aktuell hat. Nach ihnen richtet sich die Rente. Unter Punkt 2 wird dann der Betrag genannt, den man bekommen würde wenn man ab sofort nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten (erwerbsgemindert). In Punkt 3 wird dann im Text der Betrag genannt, den man bei Eintritt in die Rente schon jetzt sicher hat, auch wenn man nicht mehr einzahlt. Danach wird der Betrag ausgewiesen, den man bei Renteneintritt bekommen würde, wenn man weiterhin soviel Entgeltpunkte erreicht wie im Schnitt der letzten 5 Jahre. Danach folgen Beträge, die eine Rentenanpassung von 1,5 bzw. 3% in der Hochrechnung berücksichten. Mit einem dieser Beträge kann man durchaus rechnen. Unter Punkt 4 eines Bescheides werden die Versicherungszeiten genannt, die vorliegen. Eine detaillierte Aufstellung erhält man auf den separaten Blättern. Punkt 5 rundet das Ganze ab mit der Nennung der Beträge, die im Versicherungszeitraum vom Arbeitgeber und Arbeiter selbst erbracht wurden.


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