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Wer eine Reise nicht antreten kann, der tut das meist nicht ohne Grund. Denn die meisten freuen sich auf ihren Urlaub. Dennoch kann es hin und wieder vorkommen, dass man eine Reise nicht antreten kann. Sagt man die Reise zwei Tage vor Antritt ab, so muss man 80% des Reisepreises bezahlen. Sagt man sie erst am Reisetag ab, dann muss man alles bezahlen. Das ist weniger schön. Eine gewisse Hilfe kann da eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sein. Sie kann für einen einspringen - aber sie macht das nicht in jedem Fall. Was macht die Reiserücktrittskosten-Versicherung und wann springt sie ein?Wie erwähnt tritt diese Versicherung dann ein, wenn man eine Reise absagen muss. Aber das tut sie nicht immer. Denn der Rücktrittsgrund muss zulässig sein. Keine Lust oder eine Hochzeitsfeier sind keine triftigen Gründe. Allgemein gelten zum Beispiel folgende Gründe als zulässig:
Was wird bezahlt und was kostet es?Normalerweise übernimmt die Versicherung die kompletten Kosten. Es sei denn, man hat eine Selbstbeteilung bzw. einen Selbstbehalt vereinbart. Dann muss man in der Regel 20% des Reisepreises selbst zahlen, den Rest zahlt die Versicherung. Dieser Selbstbehalt hat sich nach Meinung vieler Fachleute nicht unbedingt als sinnvolle Lösung herausgestellt. Die Beiträge sind zwar niedriger (so um die 10 Euro) - aber man zahlt bei einem Reisepreis von 1000 Euro immerhin 200 Euro selbst. Soviel niedriger sind die Beiträge nicht. Von daher rechnen sich Selbstbehalte im Schadensfall nie. Die Versicherungspreise liegen im Jahr 2007 bei einem Reisepreis von 1.500 Euro bei ca. 30 bis 50 Euro, wobei Verträge ohne Selbstbehalt ca. 40 bis 50 Euro kosten.![]()
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