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PraxisgebührDie Praxisgebühr galt (mit ein paar Ausnahmen) für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende 2012. Die Erhebung der Gebühr war im SGB geregelt, geändert wurde sie durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2003. Abwicklung der PraxisgebührDie Praxisgebühr von 10 Euro war durch den Patienten beim Arzt (auch Zahnarzt, Psychotherapeut, Notdienst) zu entrichten. Dieser behielt sie ein, dafür erhielt man als Beleg eine Quittung. Die Quittung sollte man immer aufbewahren. Das eingezahlte Geld kam letzten Endes den Krankenkassen zugute, weshalb sie nach Meinung vieler Ärzte auch besser Kassengebühr und nicht Praxisgebühr hätte genannt werden sollen. Mit der Praxisgebühr wollte man in erster Linie die Krankenkassen entlasten. Die erhofften Mehreinnahmen lagen bei über 2,5 Milliarden Euro im Jahr, man erhoffte sich durch die Gebühr, dass weniger Menschen schon bei der ersten kleinen Blessur zum Arzt gehen. Vor allem wollte man verhindern, dass sich Patienten praktisch selbst zu Fachärzten überweisen. (Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol)
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