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Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist seit 01.01.95 verpflichtet, in die sogenannte Pflegeversicherung einzuzahlen. Dafür fällt man unter den Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch Privat-(freiwillig)versicherte müssen laut Gesetz in eine Pflegeversicherung einzahlen. Dabei unterscheiden sich die Leistungen zwischen privat und gesetzlich Versicherten nicht. Durch den damals beschlossenen automatischen Schutz entstand für den gesetzlich Versicherten eigentlich keinerlei Aufwand. Ab dem Stichtag wurde halt vom Lohn ein gewisser Betrag einbehalten und direkt in die Pflegeversicherung eingezahlt. Der Hintergrund ist dabei durchaus ernst zu nehmen. Durch die gesellschaftliche Entwicklung wird die Anzahl älterer Bürger immer höher. Auch wenn diese im Prinzip gesund sind, ist es häufig so, dass ab einem gewissen Alter eine Pflegbedürftigkeit notwendig wird (was einem leider auch schon in jüngeren Jahren widerfahren kann!). Die Pflegeaufwendungen sind dabei sehr hoch. Ein Platz ist kaum unter 2000 Euro im Monat zu bekommen. Die Pflegeversicherung tritt aber nicht nur hier ein. Bezahlt werden Sachleistungen und genauso Zahlungen an Angehörige, wenn diese Pflegeleistungen übernehmen. Als einen Sonderfall im Bereich Pflegeversicherung kann die Pflegerenten Zusatzversicherung gesehen werden. Diese wird von Versicherern optional beim Abschluss einer Lebensversicherung angeboten. Wird man pflegebedürftig, dann wird eine Rente ausgezahlt. Warum eine Pflegeversicherung?Wie eingangs erwähnt, machte vor allem die gesellschaftliche Entwicklung die Schaffung einer Pflegeversicherung notwendig. Die Menschen werden immer älter und damit wird es immer mehr Pflegebedürftige geben. Und die Möglichkeiten von Familien, ihre Angehörigen zu pflegen, werden immer geringer. Familienverbände im früheren Sinn gibt es fast nicht mehr. Außerdem müssen und wollen heute immer alle arbeiten. Das heißt: es ist niemand zu Hause, der sich kümmert.Früher war es so, dass Menschen ihre Pflege selbst zahlen mussten. Meist reichte das Geld dafür hinten und vorne nicht. Deshalb wurde die Pflege oft von Sozialämtern bezahlt. Das überforderte die leeren Kassen der Kommunen. Und das dürfte auch der Hauptgrund für die Einführung der Pflegeversicherung sein. Jetzt ist es so, dass jeder in die Pflegeversicherung einzahlt und eventuelle Ansprüche aus diesem Topf bezahlt werden sollen. Aber: das Geld reicht hinten und vorne nicht. Wie man aus Bayern hörte, hält man dort eine stufenweise Erhöhung der Beiträge für unumgänglich. Irgendwann solle der Versicherte, so die Politiker, jeden Monat alleine für die Pflegeversicherung zwischen 36 und 40 Euro zahlen!! Eigentlich könnte man nun sagen: lasst das Ganze doch. Das ist unfair und kostet uns zuviel. So einfach ist das nicht. Schon vor Einführung der Versicherung gab es heftige Debatten. Und wenn man ehrlich ist, muss man jedem Vorschlag eine Absage erteilen, der eine freiwillige private Versicherung vorschlägt. Denn: freiwillig zahlt keiner in so eine Versicherung ein und dann stehen letzten Endes wieder viele Bedürftige da, die kein Geld haben und nie was eingezahlt haben. Wie wird man versichert?Jeder, der krankenversichert ist, wird auch pflegeversichert. In diesem Rahmen ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Die Krankenkasse behält automatisch die Beiträge zur Pflegeversicherung ein. Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Auf die Höhe der Beiträge hat man keinen Einfluss. So gesehen braucht man sich um die Pflegeversicherung keine weiteren Gedanken machen.AnspruchAnspruch auf Leistungen hat jeder, der krankenversichert ist und Beiträge gezahlt hat. Ansprüche müssen im Bedarfsfall an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.Anspruch auf PflegeberatungAb 2009 sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Pflegeberatung erhalten. Hierzu sollen in den Bundesländern so genannte Pflegestützpunkte eingerichtet werden. So wie es geplant ist, will man zukünftig auch die bestehenden Pflegeheime bewerten. Hierzu müssen Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) gemeldet werden. Man will so bis Ende 2010 alle der derzeit bekannten Pflegeheime benotet haben.(alle Angaben ohne Gewähr, Stand 12.2008) ![]()
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