![]() |
||||
Anzeigen |
Die PferdehaftpflichtversicherungGrundsätzlich gehören Haftpflichtversicherungen sicherlich immer zu den sinnvolleren bzw. zu den absolut notwendigen Versicherungen. Während die Privathaftpflichtversicherung praktisch für jeden unverzichtbar ist, muss man andere Haftpflichtversicherungen etwas spezieller betrachten. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist eine solche speziellere Versicherung. Tiere sind im Allgemeinen nie berechenbar. Während viele Kleintiere über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, muss man z. B. Pferde extra versichern. Für Schäden, welche durch das Tier Dritten gegenüber zugefügt werden, haftet der Pferdebesitzer. Und daher sollte dieser unbedingt eine Pferdehaftpflichtversicherung besitzen. Der Tierhalter haftet gemäß BGB vollumfänglich, geregelt ist das in BGB § 833: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde Im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung ist in der Regel sogar die gesetzliche Haftpflicht des Tierpflegers bzw. des Hüters mit enthalten (sofern der nicht gewerbsmäßig tätig ist). Typischerweise kennt man Deckungssummen von 15 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis, 2-fach max. pro Jahr und Tierhalter. Die Jahresbeiträge sind dabei relativ überschaubar und liegen durchschnittlich um die 50 Euro im Jahr. Da diese Versicherungsart von sehr vielen Versicherern angeboten wird, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich verschiedener Anbieter. Letztlich gibt es doch immer wieder gewisse Leistungsunterschiede. Fachleute empfehlen, dass in einer Police unbedingt das Fremdreiterrisiko und das Risiko von Reitbeteiligungen mitversichert sind. Stellenweise muss man auch darauf achten, ob das Führen bzw. der allgemeine Umgang mit dem Pferd überhaupt voll versichert sind oder z. B. das Reiten ohne Sattel. (alle Angaben ohne Gewähr, 11.2009 versicherungs-pol.de) ![]()
Benutzerdefinierte Suche
|