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News: Wenn die Versicherung nicht zahlen will

Eine ganz erstaunliche Tatsache in der Versicherungslandschaft Deutschland ist nach wie vor, dass Haushalte tendenziell eher überversichert sind - aber andererseits wichtige Bereich nicht ausreichend versichert sind. Das ist zwar paradox, aber wahr.

Einer der Knackpunkte sind einmal die Versicherungsbedingungen. Wann eine Versicherung zahlt, steht oft im Kleingedruckten. Von daher gilt diesem Bereich vor Vertragsabschluss größte Aufmerksamkeit. Das ist leider immer noch so.

Darüber hinaus gibt es auch ganz allgemeine Regeln, die man praktisch immer einhalten muss. Gesetzlich festgelegt ist z. B., dass ein Versicherungsfall unverzüglich der Versicherung zu melden ist. In konkreten Fällen konnte Versicherungen ihren Kunden die Ansprüche verwehren, wenn sie sich zu spät meldeten. In einem konkreten Fall sah ein Gericht den Meldezeitraum von 5 Wochen als zu lang an. Folge: der Versicherte musste die Kosten selbst tragen.

Also: Schaden schnell und wahrheitsgemäß melden. Schuldhafte Verzögerungen sollte vermieden werden. Dem Versicherer sind alle Informationen zum Schadensheergang lückenlos mitzuteilen, außerdem ist jeder verpflichtet einen Schaden durch geeignete Maßnahmen in Grenzen zu halten.

Auch die Sache mit der Begrenzung von Schäden ist sehr wichtig, das wird gerne mal übersehen. Wer Fenster gekippt lässt, muss im Einbruchsfall mit unangenehmen Fragen der Versicherung rechnen, eventuell werden Ansprüche abgelehnt. Andererseits ist es aber auch so, dass gerade beim Einbruch der Tatort unverändert bleiben sollte und am besten noch Fotos gemacht werden. Wer den Tatort sauber macht, darf sich nicht wundern, wenn Gutachter dies etwas kritisch betrachten. Fehlen Einbruchsspuren komplett, dann kann der Eindruck entstehen, dass eben nicht eingebrochen wurde.

 

 

 


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