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News- Uniwagnis/HIS Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft soll geöffnet werden

Ab April 2009 soll die umstrittene HIS transparenter werden. Damit reagiert der Versicherungsverband auf den Druck der Verbraucherverbände, welche die HIS in ihrer bisherigen Form als rechtswidrig betrachten.

Die HIS soll etwa 9,5 Millionen Einträge enthalten. Damit will man Versicherungsbetrug verhindern. Der Hintergrund der Datei ist an sich nachvollziehbar: wer auffällig viele Schäden und Streitfälle meldet, der soll hier eingetragen werden. Somit könnte man schwarze Schafe erkennen.

Das Problem ist aber, das die Einträge in die HIS bislang sehr willkürlich erfolgten. Es wurden oft Menschen eingetragen, welche nur eine Anfrage bei einer Versicherung machten. Bislang erteilte der Verband keine Auskunft darüber, wer in der Liste steht und vor allem warum.

Damit ist nun auf Betreiben der Verbraucherschützer und Datenschutzbeauftragten Schluss. Die HIS soll grundlegend reformiert werden, ein Vorgang der wohl bis ca. 2011 dauert. Mit der Reform sollen Versicherte sofort informiert werden, wenn sie eingetragen werden. Auch sollen Versicherer nur noch bedingt Zugriff auf die HIS erhalten. Abfragen sollen geregelt werden und auch die Einwilligungserklärungen sollen transparent gemacht werden.

Im Rahmen einer Selbstverpflichtung beginnen nun einige Versicherer, die Kunden darüber zu informieren, ob sie in der HIS eingetragen wurden und über das System zu informieren. Dies wird als ein guter Anfang betrachtet, aber Datenschützer fordern, dass ein Betroffener sofort informiert wird und ihm auch der Grund genannt wird. Nur dann kann er überhaupt aktiv werden.

Auf alle Fälle ist es nun so, dass jeder ab April 2009 schriftlich erfragen kann, ob er in der HIS eingetragen wurde. Dies bestätigte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Detaillierte Angaben (z. B. welche Versicherung den Eintrag meldete) werden wohl nur dann erteilt, wenn der Anfragende eine Kopie seines Personalausweises mitschickt.

Bei der Rechtschutzversicherung darf ein Eintrag in die HIS nur noch dann erfolgen, wenn ein Versicherter mindestens vier Streitfälle in einem Jahr hatte.

Weiterhin unklar bleibt die Speicherung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wurden Kunden schon wegen Vorerkrankungen als hohe Risiken betrachtet, was dann zur Ablehnung bei Anträgen führen kann. Ebenso wurden Kunden mit hohen Versicherungssummen automatisch in der HIS gespeichert. Insgesamt sind die Kriterien hier weiterhin nicht transparent, angeblich soll sich das bis 2011 ändern.

 



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