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News: Fehlende Rauchmelder - Versicherung kürzt Leistung

Vorsicht bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Einbau von Rauchmeldern. Wer diese Vorschriften missachtet, muss im Schadensfall mit Kürzungen der Leistungen von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen rechnen. Darauf weisen Verbraucherverbände immer wieder hin.

Ein gewisses Problem: jedes Bundesland hat hier eigene Regelungen. Wer sie kennt, der steht zwar gut da. Aber: wer sie kennt und missachtet sie, der handelt in der Regel grob fahrlässig.

Grundsätzlich kann eine Versicherung die Leistungen kürzen, wenn ein Versicherter die gültigen Vorschriften kennt und sie missachtet. Die Kürzung orientiert sich in der Regel an der Schwere der Schuld.

Wichtig ist natürlich die Frage, ob ein Rauchmelder den Schaden bei einem Brand hätte verringern oder verhindern können.

Grundsätzlich wird aber ohnehin empfohlen, sich um den Einbau von Rauchmeldern zu kümmern. Denn die halten nicht nur Sachschaden ab, sondern schützen auch Leben.

Eine Pflicht zum Einbau von Heimrauchmeldern gilt zur Zeit (Stand: 01.2009) in sieben Bundesländern:

  • Hamburg, Hamburgische-Bauordnung §45 (6)
  • Hessen, Hessische Bauordnung § 13 (5)
  • Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung § 48 (4)
  • Rheinland-Pfalz, Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8)
  • Saarland, Landesbauordnung Saarland § 46 (4)
  • Schleswig-Holstein, Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 (7)
  • Thüringen

 

 


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