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Motorrad wird auf Probefahrt gestohlen - Versicherung muss zahlen

Wird im Rahmen einer Probefahrt ein Motorrad gestohlen, dann muss unter Umständen die Versicherung des Motorradinhabers den Verlust ersetzen.

In einem konkreten Fall setzte sich das Oberlandesgericht Köln mit dem Sachverhalt auseinander (Az.: 9 U 188/07).

Im konkreten Fall wollte der Inhaber des Motorrades das Fahrzeug verkaufen. Er überließ es einem Interessenten im Rahmen einer Probefahrt. Dazu ließ er sich zwar keinen Personalausweis vorlegen, übergab dem Interessenten aber auch keine Papiere für das Motorrad. Der Kaufinteressent hinterließ ein Motorrad, dass sich später jedoch als Bastlerfahrzeug von geringem Wert herausstellte. Auch konnte der Halter nicht ermittelt werden.

Der Kaufinteressent kehrte nie mehr von der Probefahrt zurück, das Motorrad war weg. Die Personalien des Diebes konnten nicht ermittelt werden. Der Verkäufer wollte das Geld für das gestohlene Motorrad von der Motorradversicherung zurück. Die lehnte das ab. Schließlich habe der Mann grob fahrlässig gehandelt, weil er das Motorrad einem Unbekannten zu einer weder örtlich noch zeitlich begrenzten Probefahrt überließ. Außerdem sei der Inhaber Opfer eines letztlich nicht versicherten Betruges geworden.

Der Motorradinhaber ging vor Gericht und bekam dort recht. Die Teilkasko musste die Entschädigung für den Wert des Motorrades bezahlen. Weil der Inhaber die Fahrzeugpapiere nicht an den Interessenten übergeben habe und außerdem eine Probefahrt in einem kleinen Wohnort vereinbart war, habe es sich juristisch gesehen und eine "Entwendung" gehandelt.

Der Verkäufer habe, so das Gericht, zwar sorgfaltswidrig gehandelt. Allerdings könne man ihm keinen groben Verstoß vorwerfen - zumal der Interessent sein Motorrad zurückgelassen habe (dass allerdings von geringem Wert war, wie sich im Nachhinein erst herausstellte). Aufgrund des zurückgelassenen Motorrades habe der Verkäufer davon ausgehen können, das über dessen Kennzeichen der Halter zu ermitteln sei (was ja dann aber nicht möglich war).

(alle Angaben ohne Gewähr)
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