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Die Motorrad VersicherungBei der Motorrad Versicherung verhält es sich kaum anders als bei der KFZ-Versicherung. Sie können von dort Details holen und sie praktisch 1 zu 1 umsetzen. Auch für das Motorrad gilt: Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne Haftpflicht keine Zulassung. Kasko ist wieder eine freiwillige Versicherung.Wie beim KFZ kümmert sich die Hapftpflicht um die Schäden, die Unfallgegner erleiden. Die Umfänge ähneln denen der KFZ-Versicherung, auch der Geltungsbereich ist gleich. Die Kasko Versicherung kümmert sich, wie beim KFZ, um Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch für Motorradfahrer gewährt die Versicherung Rabatte (für Wenigfahrer, Garagenparker usw.). Hier gilt das selbe wie für den KFZ-Halter: nur die Rabatte in Anspruch nehmen, die man auch einhält. Sonst kann es im Schadensfall teuer werden. Auch die Regionalklassen unterscheiden sich mehr oder weniger stark. Dort wo viel passiert, ist ein Motorrad grundsätzlich teuerer. Die SchadensfreiheitsklassenDie Schadensfreiheitsklassen unterscheiden sich von denen der KFZ-Versicherung. Es gibt nur 13 Schadensfreiheitsklassen. Dazu kommt eine Malusklassse. Fahranfänger beginnen wie beim Auto in SF 0 - dies sind hier aber nur 125%. Verursacht man einen Schaden, kommt man in die Malusklasse. Das dauert dann, bis man hier wieder raus ist. Das Handling mit den Schadensfreiheitsklassen unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Hier sollte man vor Abschluss vergleichen. Eventuell kann man bei der Versicherung, bei der man KFZ versichert ist, einen günstigen Tarif bekommen.SaisonbetriebAnders als ein Auto wird das Motorrad in der Regel nicht ganzjährig gefahren. Die Versicherungsbranche hat sich darauf eingestellt. Daher werden fast von allen so genannte saisonale Leistungen angeboten. Das ist im Gegensatz zu früher ganz angenehm. Früher musste man das Motorrad jedes Mal an- und abmelden. Jetzt kann man ein Saisonkennzeichen beantragen. Dies gilt für die gemeldeten Monate. Dazu ist das Motorrad normalerweise neben der Saison zusätzlich gegen Diebstahl oder Vandalismus versichert (also wenn es z. B. im Winter in der Garage steht). Blöd ist nur, dass man mit Saisonkennzeichen eben nur in den gemeldeten Monaten fahren darf. Endet der Meldezeitraum im November und der November hat viele wärmere Tage, dann ist das ärgerlich.KündigungDie Kündigung entspricht der bei den KFZ-Versicherungen. Motorradversicherungen laufen normalerweise immer ein Jahr bis Jahresende und sind 4 Wochen vor Ablauf zu kündigen - Stichtag ist auch hier wieder der 30.11.Sonderfall: UnfallversicherungLeider muss man Motorradfahrern zumindest dazu raten, eine Unfallversicherung abzuschließen bzw. sich Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen. Kradfahren ist halt gefährlicher. Und eine Unfallversicherung nimmt einem da viele Leistungen ab. Man sollte sich zumindest damit befassen.(alle Angaben ohne Gewähr) ![]()
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Urteil: Motorrad während einer Probefahrt gestohlen, Versicherung muss zahlen. » mehr Info |