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Manchmal kommt man in Situationen, da muss der Euro zweimal umgedreht werden. Das kann viele Ursachen haben und treffen kann es jeden. Wenn das Einkommen knapp wird, dann sollte man normalerweise anfangen Buch zu führen. Man muss vor allem die Ausgabenseite überprüfen. Versicherungen machen oft einen großen Ausgabenfaktor aus. Wer weniger Versicherungen hat, hat weniger Ausgaben. Das ist klar. Aber es ist nicht sinnvoll, jede Versicherung abzustoßen. Überlegen kann man sich jedoch eine Änderung, wenn man Lebensversicherungen besitzt. Die Kündigung ist dabei aber ein ziemlich schlechter Weg (wegen der miserablen Rückkaufwerte). Die Rückkaufwerte sind zwar im Visier der Gerichte, und vielleicht wird zukünftig häufiger zugunsten der Verbraucher gesprochen. Aber es gibt auch andere Wege. Einer davon ist, die Lebensversicherung beitragsfrei stellen zu lassen. Was heißt beitragsfrei stellen?Stellt man eine Lebensversicherung beitragsfrei, dann zahlt man nichts mehr ein. Die Lebensversicherung an sich bleibt bestehen, es wird nur nicht weiter eingezahlt. Auf so eine Lösung hat jeder Versicherte Anspruch. Was man aber beachten sollte: nach einer Beitragsfreistellung ändert sich doch einiges am Vertrag. Es gibt ein paar Dinge, die man berücksichtigen sollte. Was ändert sich nach einer Beitragsfreistellung?Nach einer Beitragsfreistellung ändert sich logischerweise der spätere Auszahlungsbetrag. Wo weniger eingezahlt wurde, kommt weniger raus. Das muss jedem klar sein. Außerdem schmälern so genannte Stornoabzüge den Auszahlungsbetrag zusätzlich. Bestehen mit der Lebensversicherung Zusatzversicherungen, so können diese entweder komplett entfallen oder die Leistungen werden geringer. Das müsste einem die Versicherung aber sagen können. Sehr vorsichtig muss man mit dem so genannten Mindestguthaben sein. Sehr oft kann eine Versicherung erst dann beitragsfrei gestellt werden, wenn ein Mindestguthaben erreicht wurde. Hat man dieses Guthaben noch nicht erreicht, dann kann die Versicherung den Vertrag kündigen anstatt ihn beitragsfrei zu stellen. Dann erhält man nur den ungünstigen Rückkaufswert. Hier könnte es überlegenswert sein, zumindest bis zum Mindestguthaben einzuzahlen. Gibt es ein Zurück nach einer Freistellung?Das ist abhängig vom Versicherer. Der Versicherer kann einem erlauben, wieder einzahlen zu dürfen. Das entscheidet er aber selbst. Er kann, aber muss eine Freistellung nicht mehr zurücknehmen.Sonstiges InteressantesEine Rückkehr kann aus steuerlichen Gründen interessant sein. Allerdings muss man folgende Faustregel beachten: wer vor 2005 eine Lebensversicherung begonnen hat, darf maximal zwei Jahre Pause machen. Sonst gehen steuerliche Günstigstellungen flöten. Wer nach 2005 einen Vertrag begonnen hat, kann bis zu drei Jahre pausieren. Eine Rückkehr hängt aber, wie oben erwähnt, vom Versicherer ab.Bevor man aussteigt, sollte man den Vertrag prüfen. Hat man wichtige Zusatzversicherungen mit drin, dann sollte man die nicht einfach so aufgeben. Dies gilt zum Beispiel und besonders für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die erzielten Leistungen sollte man nicht einfach so aufgeben. Man sollte versuchen, die Leistungen in eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung zu überführen. Das müsste normalerweise gehen, da sollte man mit dem Versicherer reden. ![]()
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