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Die Lebensversicherung gehört zu den liebsten Kindern der Versicherer und auch deren Makler. Warum? Lebensversicherungen bringen die höchsten Renditen für Gesellschaft und Vertreter. Sie binden langfristig das Kapital an die Gesellschaft. Dabei ist eine Lebensversicherung immer eine persönliche Versicherung. Versichert wird, wenn man so will, der Todesfall. Beim Abschluss wird immer ein fester Betrag festgelegt, der im "Schadensfall" erstattet werden soll. Lebensversicherungen soll es ja schon im alten Rom gegeben haben - also muss sich das Ganze für den Versicherer rechnen, sonst würde es sie nicht schon so lange geben. Was erstaunlich anmutet: alleine in Deutschland gibt es, nach Schätzungen, ca. 100 Millionen bestehende Verträge. Die Kapitalanlage dieser Verträge summiert sich auf weit über 600 Milliarden Euro. Das sind doch mal Zahlen! RechtlichesEine Lebensversicherung kann nur der anbieten, der eine deutsche Aktiengesellschaft führt, der eine Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit darstellt oder eine Anstalt bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Anbieten dürfen auch Niederlassungen ausländischer Anbieter, soweit sie in Deutschland zugelassen sind. Außerdem dürfen grundsätzlich Anbieter aus der EU ihre Versicherung in Deutschland an den Mann bringen. Wenn ein Versicherungsnehmer dem Versicherer wichtige Dinge verschweigt (z. B. schwere Erkrankungen), kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Begeht ein Versicherter innerhalb der ersten drei Vertragsjahre Selbstmord, so muss der Versicherer normalerweise nichts erstatten. Begeht er nach drei Jahren Selbstmord, muss der Versicherer zahlen. Bei Gewaltdelikten wie Mord ist der Versicherer oft auch nicht verpflichtet Beträge zu erstatten. Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).Kritisches zur LebensversicherungImmer wieder kritisch wird die Ungleichbehandlung der Geschlechter gesehen, Frauen zahlen grundsätzlich weniger. Dies soll durch Bildung so genannter Unisex Tarife geändert werden.Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz. Versicherer sind zwar gezwungen, den Anleger permanent ausreichend zu informieren. Verbraucherschützer wünschen sich hier habe eine bessere Transparenz zu Gunsten der Anleger. Eine ganz heikle Sache sind die Rückkaufswerte. Will ein Anleger den Vertrag kündigen, dann bekommt er nur den Rückkaufwert zurück. Der liegt unglaublich weit unter den eigentlichen Werten der Verträge, insbesondere wenn man sehr früh kündigt. Das stößt vielen Anlegern bitter auf. Vor allem zeigen die relativ hohen Stornoquoten, dass viele Menschen die Lebensversicherungen vor Ablauf kündigen (müssen). Eine weiterer Kritikpunkt sind die sehr hohen Abschlusskosten. Darüber lässt sich natürlich immer streiten, aber sie sind schon deftig. Versicherer geben gerne die Ablaufleistungen zu optimistisch an, das lockt den Anleger, den sie bedeuten höhere Renditen. Bislang hatte ein Anleger keinen Anspruch auf stille Reserven. Das ist nicht so ganz einwandfrei. Eine Aktiengesellschaft kann etliches seiner Gewinne als stille Reserven einstellen. Solche Beträge stehen somit dem Anleger nicht zu, obwohl die Gewinne durch seine Einlage realisiert wurden. Man darf gespannt sein, ob Gesetzesvorschläge durchgehen, dass Anleger zukünftig auch an den Stillen Reserven beteiligt werden. VersicherungsbeginnGrundsätzlich muss der Versicherungsnehmer einen Versicherungsantrag an den Versicherer stellen. Dieser stellt daraufhin eine Versicherungsurkunde (Versicherungspolice) aus. Auf ihr sind alle relevanten Daten enthalten. Rechtlich beginnt der Vertrag dann, wenn man die Urkunde vom Versicherer erhält. Rein theoretisch beginnt der Vertrag dann, wenn die erste Rate fällig ist und tatsächlich beglichen wurde. Grundsätzlich darf der Versicherer offene Beiträge einklagen, außer man hat eine Beitragsfreistellung vereinbart.VertragsumfangDer Versicherungsvertrag kann neben der versicherten Person mehrere Personen umfassen. Der Beitragszahler muss nicht zwangsläufig der Versicherungsnehmer sein. Außerdem wird im Vertrag in der Regel ein Bezugsberechtigter genannt, der im Tod bzw. Erlebensfall die Leistung erhält. Das Recht des Versicherungsvertrags ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, dessen Novellierung zum 1. Januar 2009 ansteht (einige Bestimmungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2008 gelten). Ganz allgemein kann der Vertragsnehmer Dritten Rechte am Vertrag einräumen. Damit ist z. B. die Beleihung des Vertrages bzw. Verpfändung des Vertrages gemeint.TarifeDie Versicherungsgesellschaften sind seit Einführung eines einheitlichen europäischen Marktes grundsätzlich frei in der Gestaltung ihrer Tarife. Aber nach wie vor gilt die gesetzliche Vorgabe: sie müssen vorsichtig kalkulieren und alle Versicherungsnehmer gleich behandeln. So gesehen sollte ein deutscher Lebensversicherer einem Versicherungsnehmer zumindest ein Angebot machen, das sie einhalten können. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: auf die Versprechungen einer deutschen Lebensversicherung sollte man sich per Gesetz verlassen können. Alle relevanten Daten sind im Vertrag genannt: Beiträge, Leistungsanspruch im Versicherungsfall, Rückkaufwerte oder beitragsfreie Summen.Typen der LebensversicherungTypischerweise unterscheidet man Lebensversicherung grob nach folgenden Schemata:
Kapitalbildung Geldanlage Leistung Sonstige ![]()
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