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Zahnzusatzversicherung

Nach den Gesundheitsreformen hat sich einiges für die Krankenversicherten geändert. Die Regierung setzte vor allem auf die vielzitierte Selbstverantwortung, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Manche Änderungen spürte man kaum, andere sind deutlich spürbar. Wenn man eine Leistung benötigt, die aber nicht mehr abgedeckt wird, dann ist das der späteste Zeitpunkt, an dem man eine Änderung sprichwörtlich am eigenen Leib spürt. So hat sich auch im Bereich der Zahnversorgung einiges geändert. Bei größeren Maßnahmen im Bereich der Zähne ist die Beteiligung der Krankenkassen deutlich gesunken. Dafür wurde eine so genannte Zahnzusatzversicherung ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung. Man kann sie haben, man muss es aber nicht. Wer sie nicht hat, kann jedoch im Fall der Fälle ganz schön draufzahlen.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Es handelt sich wie gesagt um eine freiwillige Versicherung, die sich vor allem an gesetzlich Versicherte Menschen richtet. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur noch in kleinem Rahmen abgedeckt werden.

Man kann sich das am besten an konkreten Beispielen verdeutlichen. Würde zum Beispiel eine Maßnahme wie eine Krone fällig werden, so zahlt die Krankenkasse nur einen bestimmten Anteil. Beispiel: eine Kassenkrone würde 250€ kosten - die Kasse zahlt 117€. Die "normale" Krone würde 500€ kosten - die Kasse zahlt 117€. Deutlicher werden die geringen Kassenzahlungen bei Techniken wie Inlays (Kassenzuschuss oft nur um die 10%) oder etwa Zahnersatz auf Implantate und dergleichen mehr. Das kann insgesamt recht teuer werden und die Zuschüsse sind dann sehr gering.

Genau hier soll die so genannte Zahnzusatzversicherung einspringen. Der Sinn ist klar: die Zahnzusatzversicherung soll dem Versicherten Zuschüsse zur Behandlung zahlen. Soweit so gut - allerdings muss man ein paar Dinge beachten.

Wer kann versichert werden?

Grundsätzlich richtet sich die Zahnzusatzversicherung vor allem an Versicherte der Gesetzlichen Kassen. Dazu gibt es gewisse Auswahlkriterien der Versicherer. Das heißt: oft werden Versicherte zum Beispiel nur bis zu einem gewissen Alter aufgenommen. Was man auch unbedingt beachten sollte: die Leistungen werden in der Regel nicht sofort nach Versicherungsbeginn bezahlt. In der Regel muss man mit Wartezeiten von 6 - 8 Monaten rechnen. Das heißt, die Versicherung zahlt erst dann für eine Behandlung, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Viel länger sollte eine solche Sperrfrist nicht sein, darauf muss man bei Abschluss unbedingt achten.

Welche Kosten werden übernommen?

Hier gibt es grundsätzliche Unterschiede. Nicht jeder Versicherer übernimmt alle Behandlungskosten. Grundsätzlich könnten typischerweise folgende Behandlungskosten infrage kommen.
  • Zahnprophylaxe
  • Zahnreinigung
  • Krone
  • Inlay
  • Implantat, Zahnersatz auf Implantat
  • Knochenaufbau
  • Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten

In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?

Auch hier gibt es gewaltige Unterschiede. Die anfallenden Kosten werden von den Versicherern oft in unterschiedlicher Höhe übernommen. Dabei besteht im Prinzip eine gewisse Relation zwischen Beitrag und zu erwartender Leistung. Wer nur ganz wenig zahlt, darf nicht auf die ganz großen Leistungen hoffen. Das muss einem klar sein. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass die teuerste Versicherung auch die mit den besten Leistungen ist. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis hilft nur eines - vergleichen, vergleichen und nochmals vergleichen.

Folgende Tabelle könnte das veranschaulichen. Sie zeigt eine Aufstellung auf Basis verschiedener Tarife verschiedener Anbieter zu Zahnzusatzversicherungen. Die Datenbasis stammt aus dem Jahr 2008 und soll einfach einmal zeigen, wie die Tariflandschaft in etwa aussieht. Am Beispiel der Kassenkrone für 250€ und der ersten Zeile noch mal deutlich gemacht: die Krankenkasse übernimmt 117€ die Zahnzusatzversicherung zusätzlich 96€. Der Beitrag eines Mannes wäre 19€ im Monat, der einer Frau 24€.

Beitrag Mann pro Monat in € Beitrag Frau pro Monat in € Kassenkrone 250 € (Zuschuss Kasse 117 €) Krone 500 € (Zuschuss Kasse 117 €) Inlay 320 € (Zuschuss Kasse 30 €) Zahnersatz auf Implantat 1.800 €(Zuschuss Kasse 278 €) Höchstalter bei Abschluss
19 24 96 308 242 1 252 Ohne
22 30 133 283 226 1 162 65
20 25 83 283 226 1 162 65
20 26 117 283 226 1 162 70
22 25 83 283 224 1 162 75
20 23 97 247 226 1 078 65

Zum Vergleich Anbieterdaten mit geringeren Monatsbeiträgen, aber auch relativ geringeren Leistungen:

Beitrag Mann pro Monat in € Beitrag Frau pro Monat in € Kassenkrone 250 € (Zuschuss Kasse 117 €) Krone 500 € (Zuschuss Kasse 117 €) Inlay 320 € (Zuschuss Kasse 30 €) Zahnersatz auf Implantat 1.800 €(Zuschuss Kasse 278 €) Höchstalter bei Abschluss
7 8 63 125 - 450 70
8 10 75 150 96 450 70
9 10 117 117 - 278 60
7 8 59 59 120 139 60
8 9 47 47 - 111 64
10 10 125 151 - - Ohne
3 3 59 59 - - Ohne

Man sieht, dass die Beiträge sehr unterschiedlich sind, aber natürlich auch die Leistungen. Damit eine Versicherung leistet, müssen auch oft gewissen Dinge erfüllt werden. So muss man in der Regel über ein lückenlos geführtes Bonusheft verfügen. Dazu ist wichtig, wie lange man überhaupt versichert ist. Oft gibt es eine Sperrfrist. Wichtig ist natürlich auch, wie hoch der Zuschuss der eigenen Krankenkasse ist und durchaus eine Rolle spielt, wie oft man Leistungen der Zahnzusatzversicherung im Jahr in Anspruch nimmt!

Was sollte man beim Abschluss beachten?

Zuerst einmal muss man wissen, was man genau will. Will ich nur geringe Beiträge pro Monat zahlen und erhalte dann eventuell weniger Leistungen? Die Frage ist letztlich immer, ob sich das rentiert - das kann man aber ausrechnen.

Wenn ich weiß, dass meine Zähne problematisch sind und in ein paar Jahren größere Behandlungen ins Haus stehen, dann sollte ich mir einen Tarif wählen, der möglichst viel bezahlt und vor allem das, was bei mir wahrscheinlich anfallen wird.

Wichtig ist auch, die Wartezeit zu beachten. Wer heute schon weiß, dass kurzfristig eine größere Sache ansteht, der sollte keine Versicherung mit langer Wartezeit wählen. Hier muss man aber auch vorsichtig sein, und nicht alles erwarten. Es gibt zwar Tarife ohne Wartezeit, allerdings darf man nicht davon ausgehen, dass diese Versicherungen in jedem Fall Leistungen erbringen, wenn die Notwendigkeit einer Maßnahme vorher schon bekannt war. Es kann sehr gut sein, dass sich die Versicherung hierzu beim Zahnarzt über die Vorgeschichte des Patienten erkundigt!

(Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol)


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