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Wahltarife Krankenversicherung

Schon seit April 2007 besteht die Möglichkeit für die gesetzlichen Kassen, spezielle Wahltarife für die Versicherten anzubieten. Die Tarife können die Kassen ziemlich frei anbieten. Es gibt aber auch Regeln:
  • Hausarzttarife müssen angeboten werden. Als Versicherter verpflichtet man sich, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Der überweist bei Bedarf an Fachärzte. Das spart viel Geld, welches die Kassen dem Versicherten zurückerstatten können (aber nicht müssen).
  • Selbstbehalte. Hier kann man sich vertraglich verpflichten, Behandlungskosten bis zu bestimmter Höhe selbst zu tragen. Das ist nichts Neues. Dafür wird weniger Beitrag erhoben.
  • Prämienmodell. Hier kann man von den Kassen Geld zurückbekommen, wenn man innerhalb eine Jahres keine Arztbesuche hatte (Ausgenommen natürlich die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen).
  • Wer gerne Naturheilmittel nehmen will, kann das gegen einen höheren Beitrag versichern. Die Kasse zahlt dann für sonst rezeptfreie Arzneimittel dieser Art.
  • Spezielle Versorgungsangebote. Dies betrifft spezielle Gesundheitsangebote, welche die Kassen machen können. Nimmt man daran Teil, kann sich das günstig auf die Beiträge auswirken.
  • Private Leistungen. Wer etwas mehr zahlt, kann auch nach der privatärztlichen Gebührenordnung behandelt werden (sprich: wie ein Privatpatient).
Man sollte beim Abschluss solcher Wahltarif sehr gut überlegen und sehr vorsichtig sein. Die Krux: wer so etwas abschließt, ist dann drei Jahre an den Tarif gebunden. Da gibt es praktisch keinen Weg zurück. Es gibt dann bei Beitragserhöhungen auch kein Sonderkündigungsrecht mehr. Und: die Tarife gibt es letztlich nicht umsonst. Spezielle Programme muss man zum Beispiel zuzahlen. Ob man dann letztlich was spart, ist fraglich. Also: vorher nachrechnen und nicht nachher ärgern.

(Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol)


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