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Vorsorgeuntersuchungen

Eines der Ergebnisse der Gesundheitsreform 2007 war die Festlegung von Vorsorgeuntersuchungen. Demnach müssen alle Versicherten, die am 01.04.07 45 Jahre oder älter sind, Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Diese Sache wird noch weiter geregelt. Im Moment ist noch nicht klar, wer in welchem Alter welche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen muss.

Die Sache sollte man unbedingt ernst nehmen. Wer irgendwann chronisch krank wird und nicht nachweisen kann, dass er sich regelmäßig untersuchen ließ, der muss mehr zahlen. So wie es festgelegt wurde, darf die Kasse dem Versicherten dann zwei Prozent des Einkommens als Zuzahlung abziehen. Der Nachweis soll wieder einmal in einem Bonusheft dokumentiert werden. Man kennt das ja von den Zahnbehandlungen.

Einen Haken hat das Ganze aber für den Bundesausschuss und die Kassen. Denn es muss Ausnahmen geben. Nicht jede chronische Erkrankung ist bekanntlich durch Vorsorgeuntersuchungen zu erkennen. Und wie die Kassen ja immer betonten, ist nicht jede Vorsorgemaßnahme sinnvoll.

(Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol)


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