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Pflicht zur Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Regelungen dazu werden im SGB formuliert. Man dachte eigentlich schon immer, dass jeder im Prinzip verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das war aber nicht wirklich immer so. In Deutschland gab es viele Menschen, welche die Beiträge zu ihrer Krankenversicherung über längere Zeit (meist zwei Monate) nicht bezahlten. Danach sind die Leute dann in der Regel aus der Krankenversicherung herausgeflogen bzw. die Mitgliedschaft ruhte ab dann. Keine ganz so gute Sache, denn eine notwendige Behandlung bei Ärzten kann unglaublich ins Geld gehen. Wer dann ohne Schutz da steht, dem kann es schlecht ergehen.

Dagegen wollte man etwas tun. Und so kam es, das seit dem 01.04.2007 im Zuge der Gesundheitsreform eine Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt wurde. Im ersten Step gilt das für alle gesetzlich Versicherte, im zweiten Step wird ab 01.01.2009 die Pflicht auch für privat Versicherte gültig. Man will so erreichen, dass alle Deutsche ohne Krankenversicherungsschutz wieder in ihre Kasse zurückkehren. Bislang war ihnen der Weg versperrt - denn wer mal aus der Krankenversicherung raus war, der hatte keinen Anspruch mehr auf Wiederaufnahme.

Das Ganze hat natürlich wieder gewisse Haken und Ösen. Bislang haben sich anscheinend wenige der Aussteiger bei ihren ehemaligen Kassen wieder gemeldet. Da gibt es ein paar Probleme. Zuerst einmal wissen es viele Menschen einfach immer noch nicht, dass sie sich wieder versichern müssen. Man kann sich das aber nicht aussuchen - man muss zurück. Und wer wieder zurückkehrt, wird als freiwillig Versicherter behandelt. Und das bedeutet, dass man in der Regel im Monat einen Mindestbeitrag von 100 Euro leisten muss - ansonsten ist der Beitrag einkommensabhängig. Und noch schlimmer: die Beiträge wurden praktisch ab Einsetzen der Pflicht fällig. Wer sich bislang noch nicht versichert hat, für den sind die Beiträge bis jetzt aufgelaufen. Man muss sie bei Eintritt zahlen. Dazu kommen eventuell noch ausstehende Altschulden. Wer sich bislang nicht wieder gemeldet hat, für den gilt eine ruhende Mitgliedschaft.

Bislang war die Rückkehrbereitschaft der Leute gering, so wie man hört. Viele sind damals wahrscheinlich aus der KV ausgeschieden, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten. Viele davon werden die Beiträge auch heute nicht zahlen können. Wie damit verfahren wird, wird leider nicht im Rahmen der Gesundheitsreform erläutert.


(Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol)

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