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Krankenversicherung kündigen, Krankenkasse wechseln.
Weitere Infos:
Jeder Versicherte kann die Kasse grundsätzlich immer wechseln. Er muss dazu mindestens 18 Monate Mitglied der Kasse gewesen sein. Unabhängig von der Mitgliedsdauer hat man nach einer Beitragssatzerhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Kündigen sollte man immer schriftlich. Das Schreiben kann man direkt bei der Geschäftsstelle abgeben oder per Einschreiben (am bestem mit Rückschein) senden. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Beispiel: Kündigung am 15. September, plus 2 Monate = 30. November. Als Kündigungsdatum gilt das Eingangsdatum bei der Kasse. Spätestens 14 Tage nach Kündigung muss man von der alten Kasse normalerweise eine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Die schickt man an die neue Kasse. Was vielleicht interessant ist: kein Versicherter muss Angst haben, bei einem gescheiterten Wechsel auf der Straße zu sitzen. Klappt der Wechsel aus irgendwelchen Gründen nicht, bleibt man automatisch bei der alten Kasse versichert. (Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol) ![]()
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