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Chronikerregelung

Wer chronisch krank ist, der muss gemäß Gesundheitsreform 2007 nur bis zu einem Prozent seines Jahreshaushaltseinkommens an Zuzahlung leisten. Man beachte hier aber: nicht sein Jahresentgelt, sondern Jahreshaushaltseinkommen. Also das Einkommen aller am Haushalt Beteiligten! Es kann aber sein, dass diese ermäßigte Zuzahlung von der Teilnahme an speziellen Chronikerprogrammen abhängig gemacht wird. Ansonsten zahlt man dann zwei Prozent.

Eigentlich verschlechtern sich chronisch Kranke dadurch, denn schon bisher musste ein chronisch Kranker nur bis zu einem Prozent seines Einkommens als Zuzahlung leisten. Als chronisch krank gilt lt. Regelung der, der über den Zeitraum eines Jahres oder mindestens einmal pro Quartal den Arzt aufgesucht hat. Außerdem muss der Kranke entweder pflegebedürftig Stufe 2 oder 3 sein, oder er besitzt einen Behinderungsgrad oder Erwerbsminderungsgrad von mindestens 60 Prozent haben oder der Arzt hält wegen einer dauerhaften Störung eine kontinuierliche Versorgung für nötig.

(Alle Angaben ohne Gewähr, Versicherungs-Pol)


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