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Tipps für Fahranfänger

Grundsätzlich kann für den Fahranfänger das Abenteuer Auto bereits am Abschluss der Versicherung scheitern. Der Grund: als Einsteiger wird man in die Schadensfreiheitsklasse SF 0 eingestuft. Das ist bei einem Tarif von 240 Prozent extrem teuer, für die Haftpflicht fallen dann locker über 1.400 Euro an. Auch heute gibt es aber noch ein paar Tricks, um die hohen Tarife zu umgehen.

Nach wie vor ein Klassiker: Zweitwagenregelung

Hier nutzt man nichts Neues. Die Zweitwagenanmeldung wurde schon früher sehr häufig für den Fahranfänger genutzt. Das funktioniert auch relativ einfach - der Wagen des Neulings wird als Zweitwagen z. B. bei den Eltern oder einem Geschwisterteil angemeldet. Die Höhe des Freiheitsrabatts ist dabei unterschiedlich, manchmal erhält man für einen Zweitwagen den bestehenden Tarif des Erstwagens.

Beachten muss man jedoch: der Fahrer muss auch für den Wagen gemeldet werden, sonst kann es im Schadensfall Probleme geben. Diese Meldung ist wiederum nicht unproblematisch. Der Tarif wird dadurch in der Regel teuerer, manche Versicherer schließen Fahrer aus, wenn sie 24 Jahre oder jünger sind. Außerdem kann - je nach Vertragsgestaltung - bei einem Unfall des Zweitwagens das gesamte Vertragsgefüge empfindlich gestört werden und man muss im Extremfall eine Rückstufung sowohl für Erst- als auch Zweitwagen akzeptieren. Hier sollte man den Vertrag vor Abschluss genau prüfen.

Fahrsicherheitstraining und begleitetes Fahren

Es gibt Versicherer, welche die Teilnahme an Fahrsicherheitstraining oder so genanntes begleitetes Fahren ab 17 positiv werten und die Einstufung eines Fahranfängers günstiger vornehmen. Auch hier gilt: vor Abschluss der Versicherung nach den Möglichkeiten fragen.

Bedingt interessant: Autokauf verschieben

Was früher galt, gilt auch heute noch. Wer Fahranfänger ist und ein eigenes Auto haben möchte, wird in SF 240 eingestuft. Wer den Führerschein jedoch länger als drei Jahre besitzt, der wird mit 120 Prozent eingestuft. Von daher ist es überlegenswert, in den ersten drei Jahren kein eigenes Fahrzeug anzumelden. Es ist dann jedoch die Frage, was man in der Zeit macht.

Wenig sinnvoll erscheint in dem Zusammenhang, in den ersten drei Jahren einfach nicht zu fahren. Das ist hinsichtlich der Fahrpraxis kontraproduktiv - wer den Führerschein hat, der sollte fahren, um das Wissen auch praktisch zu vertiefen. Eine Alternative wäre hier natürlich die Nutzung anderer Fahrzeuge - also vor allem von Fahrzeugen aus dem Familienkreis. Allerdings kann das wiederum die Tarife des betroffenen Fahrzeughalter verschlechtern. Möglicherweise wird der Tarif bei Meldung eines weiteren Fahrers, der Führerscheinneuling ist, deutlich teuerer. Daher gilt auch hier: gut erkundigen, wahrscheinlich ist es in der Summe noch günstiger, als die SF 240 zu bezahlen.

Für junge Fahrer nur bedingt sinnvoll: Prozente übertragen

Auch diese Methode ist nicht ganz neu. Man kann seines SF-Klasse auf andere übertragen. Das ist vor allem dann interessant, wenn jemand seine Fahrtätigkeit aufgeben will (z. B. ältere Leute). Das Problem an der Sache: eine Übertragung von A nach B bedeutet, dass A seine günstige Einstufung weitervererbt - aber letztlich auch verliert! Außerdem erhält man als Führerscheinneuling damit nie eine Einstufung von z. B. 40 Prozent. Man erhält maximal die Einstufung, die man altersbezogen theoretisch hätte erreichen können. So gesehen macht das nur Sinn für den, der den Führerschein relativ spät macht. Für den Neuling oder sehr junge Fahrer macht das keinen Sinn.

 

(alle Angaben ohne Gewähr)

 


 

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