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Hochwasserschäden am FahrzeugHochwasserschäden können immer wieder auftreten, sie treten in letzter Zeit gehäuft auf. Nun könnte man meinen, dass für solche Schäden am Fahrzeug die KFZ-Versicherung aufkommen muss, zumal man dafür in der Regel nichts kann. Allerdings kann man das nicht immer so sagen. Zumindest bei grober Fahrlässigkeit zahlt eine Versicherung nicht. Und die kann dann bestehen, wenn man sein Fahrzeug trotz eindeutiger Warnung (z. B. durch Warnschilder oder Sperrmarkierungen) in gefährdeten Bereichen abstellt. Ebenso darf der nicht auf Schadensregulierung hoffen, der durch überflutete Gebiete fährt und danach Schäden am Fahrzeug hat. Wer sich jedoch an die Regeln hält bzw. nicht fahrlässig handelt, der kann in der Regel auf den Schutz durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung zählen. Wechseln zu: » Die KFZ-Versicherung ![]()
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