www.Versicherungs-Pol.de: das Versicherungs-Informationsportal
Menue


Anzeigen
Startseite » Versicherungen von A - Z » Die KFZ-Versicherung



KFZ-Versicherung

Wenn man von der KFZ-Versicherung spricht, muss man eigentlich zwischen zwei Versicherungsformen unterscheiden: die Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko). Viele wissen das nicht und schließen beide Versicherungen ab. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die durch den Besitz und Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen. Sie ist so elementar wichtig, dass sie eine Pflichtversicherung ist. Das heißt: ohne Haftpflichtversicherung keine Autozulassung! Dagegen ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Weiterversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Man unterscheidet hier zwischen Vollkasko (meist für Neuwagen gewählt) und Teilkasko (meist für ältere Fahrzeuge). Mehr dazu nachfolgend.

Die KFZ-Haftpflicht

Wie oben erwähnt wird kein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung zugelassen. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das macht Sinn. Denn Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen können, können so hoch sein, dass sie vom Fahrzeughalter oft nicht mehr bezahlbar wären. Hier springt dann die KFZ-Haftpflicht ein (meistens zumindest). Lässt man ein Fahrzeug auf sich zu, hat man für dieses Fahrzeug noch keine Haftpflichtversicherung. Das geht technisch nicht, eine Versicherung kann erst dann vollständig abgeschlossen werden, wenn man das Fahrzeug schon auf sich zugelassen hat. Deshalb wird hier in der Regel so vorgegangen: man beantragt bei dem Versicherer seiner Wahl eine Versicherungskarte (heute grün, früher Doppelkarte genannt). Damit deckt der Versicherer bis zum endgültigen Vertragsschluss eventuelle Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Allerdings werden Schäden nur bis zu einer minimalen Höhe versichert. Es ist ratsam, möglichst schnell seine Vertragsunterlagen beim Versicherer abzugeben, damit man einen vollen Schutz hat.

Welche Schäden deckt die KFZ-Haftpflicht

Die KFZ-Haftpflicht deckt, wie eingangs erwähnt, alle Schäden die durch den Besitz und Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen. Das können Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Grundsätzlich geht es dabei immer um Schäden, die einem Dritten ( also dem Unfallgegner) durch den Unfallverursacher entstehen. Um es deutlicher zu machen. Die Versicherung kann eintreten: wenn das Auto eines Unfallgegners beschädigt wurde, wenn Dritte schuldlos durch einen verletzt wurden, wenn Renten aufgrund eines Unfalles zu zahlen sind, wenn Verdienstausfälle zu zahlen sind, wenn Mietwagen zu zahlen sind. Bevor die Versicherung zahlt, prüft sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche Dritter. Das heißt: eine Versicherung muss normalerweise für den Versicherten prüfen, ob die Ansprüche Dritter gerechtfertigt sind oder nicht. Unberechtigte Ansprüche können zur Not vor Gericht bestritten werden, die Versicherung zahlt dann in der Regel die Prozesskosten.

Es gelten bei Schadensgrenzen folgende gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen: 7,5Mio€ bei Personenschäden und 500.000€ bei Sachschäden sowie 50.000€ bei Vermögensschäden. Bis zu dieser Höhe muss jeder Versicherer Schutz gewährleisten. Es gibt auch Angebote, die noch höher versichern. In der Regel sind die Beiträge dann etwas höher. Man sollte dies bei einem Versicherungsvergleich berücksichtigen.

Gültigkeit der KFZ-Haftpflichtversicherungen

In der Regel gelten die KFZ-Haftpflichtversicherungen grundsätzlich im so genannten europäischen Wirtschaftsraum. Das heißt, dass mindestens in Mitgliedsstaaten der EU der Schutz besteht. Will man sich weiter versichern, muss man dies optional vornehmen und extra bezahlen.

Die KFZ Kasko Versicherung

Wie eingangs erwähnt ist die Kasko Versicherung grundsätzlich eine freiwillige Versicherung. Während sich die Haftpflicht auf Schäden beim Unfallgegner konzentriert, so ist die Kasko Versicherung in erster Linie für Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig. Dabei kann man den Umfang der Versicherung zum großen Teil selbst bestimmen, es stehen einem zwei Arten zur Verfügung: die Vollkasko und die Teilkasko.

Vollkasko

Die Vollkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, egal ob man diese selbst verschuldet hat oder nicht. Sie geht in einigen Punkten über den Schutz der Teilkasko hinaus (in wenigen Punkten ist sie aber schlechter als die Teilkasko): sie deckt auch selbst verschuldetet Schäden, Schäden durch Vandalismus, Schäden im Ausland. Zudem ersetzt die Vollkasko anfangs den Neuwert eines Fahrzeuges, danach den Zeitwert des Fahrzeuges. Das macht es sehr sinnvoll, ein neues Fahrzeug zumindest in den ersten ein bis drei Jahren Vollkasko zu versichern.

Teilkasko

Die Teilkasko bezahlt nur Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch den Versicherten verschuldet sind. Das sind z. B. Blitzschäden, allgemeine Unwetterschäden, Diebstahl, Feuer, Wildschäden (nur bei bewegten Fahrzeugen und nicht bei allen Tieren!), manchmal Marderbisse, Glasschaden (z. B. Steinschlag).

Selbstbeteiligung ja oder nein?

Eine Selbstbeteiligung (im Fachlatein SB) kann Sinn machen. Die Selbstbeteiligung besagt, dass man Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres bis zur Höhe der SB selbst bezahlt. Dafür bezahlt man umso weniger Versicherungsbeitrag, je höher die SB ist. Ein Beispiel: man vereinbart eine Teilkasko mit einer SB von 500 €. Am Fahrzeug entsteht ein Schaden, der sagen wir mal 350 € kostet. Diesen Schaden müsste der Versicherte dann im Rahmen der Teilkasko selbst tragen. Kommt im selben Jahr noch einmal ein Schaden von 350 € hinzu, müsste der Versicherte noch 150 € selbst zahlen (350 € + 150 € = vereinbarte SB von 500 €). Die restlichen 200 € würde dann die Versicherung bezahlen.

Schaden selbst bezahlen ja oder nein?

Nicht immer macht es Sinn, wenn die Versicherung einen Schaden bezahlt. Wie im oben genannten Fall würde die Versicherung 200 € bezahlen, man würde dann aber in der Schadensfreiheitsklasse rückgestuft werden. Dadurch zahlt man in den Folgejahren permanent mehr Beiträge. Die Folgekosten sind dann höher als 200 €. Also sollte man immer vorher durchkalkulieren, ab welcher Schadenssumme man die Versicherung bezahlen lässt.

Die Beitragshöhe

Die Beiträge in der Versicherung werden durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Dabei muss eine Vollkasko nicht immer teuerer sein als eine Teilkasko. Aber Selbstbeteiligungen wirken sich immer positiv aus. Andere Beitragsgrößen sind die Regional- und Typklassen. Die Regionalklasse richtet sich nach dem Zulassungsort des Fahrzeuges. Es gelten in Deutschland verschiedene Einstufungen. Häufig sind z. B. Ballungsgebiete wegen der höheren Schadensfälle teuerer als ländliche Gebiete. Die Typklasse orientiert sich am Fahrzeug. Unfallträchtige Fahrzeuge kosten mehr, genauso wie häufig gestohlen Klassen. So kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass Sportwagen mit hohen PS-Zahlen eher teuerer sind. Genauso sind typische Anfängerautos meist wesentlich höher in der Typklasse.

Ein weiterer sehr wichtiger Faktor, der wesentlich den Beitrag beeinflusst, ist die so genannten Schadensfreiheitsklasse (SF). Die SF beginnt für Anfänger mittlerweile bei SF 0 (230 bis 260%). Das ist richtig teuer. (siehe dazu auch Tipps für Fahranfänger) Das System der Schadensfreiheitsklasse funktioniert einfach: je länger man unfallfrei fährt, desto höher die SF und desto niedriger die Prozente. Das geht so lange bis man auf 30% ist, weiter herunter geht es nicht. Das Problem: wird ein Schaden gemeldet, dann wird man zurückgestuft. Man muss dann einige Jahre seiner Einstufung hinterher laufen. Noch schlimmer, wenn man noch einmal einen Schaden meldet: dann wird man überproportional zurückgestuft. Das wird dann richtig teuer. Je nach Versicherung fängt man dann wieder von vorne an. Von daher kann es Sinn machen, bei Schäden bis zu einer gewissen Höhe (z. B. bis 1.000€) lieber selber zu zahlen. Das muss man sich aber durchkalkulieren. Vor Abschluss der Versicherung sollte man auf alle Fälle darauf achten, wie weit man bei Schadensmeldungen zurückgestuft wird.

Die Rabatte

Auch Rabattsysteme können sich günstig auf den Beitrag auswirken. So zahlt ein Wenigfahrer weniger als ein Vielfahrer. Ein Garagenbesitzer zahlt weniger als der, der sein Auto immer draußen stehen hat. Frauen zahlen weniger als Männer, Beamte weniger als das gemeine Volk, Einzelfahrer zahlen weniger als Mehrfachnutzer usw. Die Rabatte sollte man mitnehmen. Aber Achtung: ändert sich so ein Punkt, dann muss man dies der Versicherung mitteilen. Sonst kann es zu heftigen Problemen bei eventuellen Schäden kommen.

Man sollte immer beachten, dass man diese Rabattbedinungen auch einhalten muss. Wer sagt, er fährt als einziger mit dem Auto darf keinen anderen damit fahren lassen. Ein Garagenfahrzeug muss, mehr oder weniger, in der Garage geparkt werden. Wer sagt, er fährt nur 10.000km im Jahr, der sollte auch nicht mehr fahren.

Wer gegen Rabatt-Auflagen bei einer KFZ-Versicherung verstößt, muss aber nicht unbedingt mit einer Ablehnung von Schäden rechnen. Wenn man sein Fahrzeug zum Beispiel aus Garagenfahrzeug versichert hat und es kommt zu einem Schaden, weil das Auto im Freien stand, so muss die KFZ-Versicherung normalerweise gem. Vertrag die Kosten übernehmen.

Allerdings muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass ihm eine Rückforderung für den erlassenen Rabatt des Jahres ins Haus flattert. Und im ganz harten Fällen muss man sogar mit Strafzahlungen rechnen.

Sonderoptionen

Ein Auto-Schutzbrief leistet bei Panne, Unfall, Diebstahl, Erkrankung oder Tod des Fahrers. Dies umfasst z. B. Pannenhilfen, Bergung, Fahrzeugrücktransport, entstandene Fahrkosten, Personenrücktransport, Übernachtungskosten und ähnliches. Schutzbriefe gibt es national, europaweit (incl. Marokko und Türkei) oder als In-/Auslandskombination. Ein Schutzbrief gilt dabei aber immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug!

Der Verkehrsrechtschutz ist eine Sonderform des Familienrechtsschutz und hilft dabei, im Straßenverkehr recht zu bekommen ( wenn z. B. ein Verursacher nicht zahlen will). Die Unfall-Insassenversicherung deckt Unfallfolgen von Mitfahrern, sofern diese nicht sowieso durch andere Versicherungen abgedeckt werden.

Schutzbrief, Verkehrsrechtschutz und Unfall-Insassenversicherung werden von Fachleuten in der Regel als nicht unbedingt notwendige Versicherungen betrachtet.

Kündigung von Verträgen

Eine KFZ Versicherung ist immer zum Jahresende kündbar. Da die Frist ein Monat beträgt, muss man bis spätestens 30.11. eines Jahres gekündigt haben. Dann muss allerdings die Kündigung schon beim Versicherer vorliegen. Speziell zu diesem Stichtag locken viele Versicherer mit günstigen Angeboten. Vergleichen lohnt sich - nicht immer sind aber die vermeintlich billigen auch die Günstigsten.

 

 

(alle Angaben ohne Gewähr)

 


 

Benutzerdefinierte Suche