Anzeigen
|
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden, der einen Jagdschein will bzw. diesen
verlängern lässt. Wenn er zur Jagdbehörde geht um den Schein zu beantragen bzw. zu verlängern, dann muss der
Jäger einen Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflicht vorlegen. Dabei muss die Police mindestens so lange
gültig sein, wie der Jagdschein dauern soll. Die Versicherung deckt dabei die Schäden, die der Jäger in Ausübung
seiner Jagd Dritten zufügt. Sie beinhaltet die Haftpflichtversicherung für den Jagdhund. Wie bei allen Haftfpflichtversicherungen
ist grob fahrlässiges Verhalten nicht versichert.
|
|