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Die Hundehaftpflichtversicherung

Der Halter eines Hundes haftet im Fall eines Schadens, welcher durch dessen Hund verursacht wurde. Das ist so und das kann teuer werden. Von daher muss eigentlich grundsätzlich zum Abschluss einer Hundehaftpflicht Versicherung geraten werden. Das Risiko ist einfach sehr groß, die Beiträge sind dafür vergleichsweise überschaubar.

Das Hauptproblem: man haftet im Fall eines Schadens, auch wenn man als Halter keinen Einfluss auf das Verhalten des Hundes hat. Das ist aus gutem Grund so geregelt und hilft geschädigten Dritten.

Genau geregelt wird der Sachverhalt übrigens in §833 BGB: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen".

Die Wichtigkeit der Versicherung wird vielleicht dadurch noch klarer, wenn man bedenkt, dass einige deutsche Städte von Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung verlangen. Andernfalls ist das Halten des Hundes in der Stadt nicht möglich.

Nach wie vor etwas problematisch ist die Versicherung eines so genannten Kampfhundes bzw. eines gefährlichen Hundes. Hier sollte man sich vor Abschluss einer Police in den Versicherungsbedingungen kundig machen, welche Rassen nicht versichert werden.

Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

In erster Linie leistet die Hundehaftpflichtversicherung bei berechtigten Ansprüchen Dritter und der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter. Versichert ist in der Regel der Hund und nicht der Halter. Auch das hat einen guten Grund, denn wenn ein anderer mit dem Hund Gassi geht, dann besteht trotzdem Versicherungsschutz.

Die meisten Versicherer leisten weltweit, womit auch Auslandsaufenthalte mit versichert sind. Allerdings sind nur Aufenthalte innerhalb der EU häufig langfristig oder gar unbefristet versichert. Wer länger als ein Jahr im nicht-EU Ausland mit dem Hund ist, der muss sich um einen neuen Schutz kümmern. Grundsätzlich sollte man diese Punkte vor dem Schritt ins Ausland immer prüfen. Es gibt auch Versicherer, die langfristige Aufenthalte in EU-Ländern nicht mit der normalen Police versichern.

Ausschlüsse

Bekannte Ausschlüsse sind z. B. nicht private Hunde. Das heißt, wenn man einen Hund gewerblich nutzt oder in einem Betrieb gemeldet hat. Diese sind normal nicht versicherbar. Wie eingangs erwähnt, werden einige Hunderassen grundsätzlich nicht versichert. Dazu gehören z. B. so genannte Kampfhunderassen oder auch Kreuzungen aus Kampfhunderassen. Hier muss man bei den meisten Versicherungen spezielle Versicherungen wählen.

Verhalten im Schadensfall

Ein entstandener Schaden ist in der Regel der Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu melden. Man hat dann in der Regel längstens eine Woche Zeit, um den Schaden schriftlich zu melden. Der Schaden ist wahrheitsgemäß zu schildern. Als Hundehalter ist man grundsätzlich verpflichtet, alles zu tun um eine Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. den Schaden möglichst abzuwenden.

Wie bei vielen anderen Versicherungen sollte man auch hier nie ohne Rücksprache mit der Versicherung irgendwelche voreiligen Regulierungen oder gar Schuldanerkenntnisse abgeben. Auch Vorauszahlungen sind tabu und können eventuell zum Haftungsausschluss der Versicherung führen.



Art der Schäden

Grundsätzlich wird auch innerhalb der Hundehaftpflicht zwischen Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden unterschieden.

Der typische Personenschaden wäre dann gegeben, wenn ein Hund einen dritten beißt. Ein Sachschaden wäre z. B., wenn der Hund irgendwelche Gegenstände zerstört (z. B. durch Biss-Schäden). Der Vermögensschaden ist oft sehr abstrakt und wäre dann der Fall, wenn einem Geschäftstreibenden durch den Hund Ertragseinbußen entstehen (wenn Leute wegen des Hundes nicht mehr in dessen Geschäft kommen wollen). Der Mietsachschaden ist in der Regel ein Schaden an gemieteten Gegenständen. Dies könnte durch Schäden z. B. in einem angemieteten Hotelzimmer passieren.

Kündigung einer Hundehaftpflicht

Auch hier kennt man die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung wäre die normale fristgerechte Kündigung zum Ablauf der normalen Laufzeit.

Außerordentlich kündigen kann man z. B. im Schadensfall oder wenn der Versicherer die Beträge erhöht ohne dass eine besondere Umfangsänderung erfolgt.

Sollte die Versicherungsgesellschaft die Prämie des Versicherungsvertrages aufgrund einer Prämienangleichung erhöhen und zwar ohne dass eine Änderung des Umfangs. Hier muss man eventuell beachten, dass speziell für Verträge die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden, bzw. auch für Verträge die zwischen Januar 1991 und Juni 1994 abgeschlossen wurden, Sonderregelungen gelten.

Für Abschlüsse vor dem 01.01.1991 ist bei Beitragserhöhungen nur dann eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Prämie um mindestens 10 Prozent erhöht wird bzw. um mindestens 20 Prozent im Verlauf der vergangenen drei Kalenderjahre.

Bei Verträge zwischen Januar 1991 und Juni 1994 bedarf es einer mindestens 5prozentigen Erhöhung der Beiträge um die Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Der Vertrag erlischt automatisch, wenn der versicherte Hund (also im Prinzip der Vertragsnehmer) verstirbt. Man muss der Versicherung das Ableben des Hundes aber melden.

(alle Angaben ohne Gewähr, 12.2009 versicherungs-pol.de)


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