www.Versicherungs-Pol.de: das Versicherungs-Informationsportal    
Menue


Anzeigen
Startseite » Versicherungen von A - Z » Uniwagnis/HIS Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft



Uniwagnis/HIS Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Die Versicherungsbranche kennt ein mächtiges und durchaus umstrittenes Informations-Instrument, das sich Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) bzw. Uniwagnis nennt. Das System wird insgesamt in sieben getrennt geführte Sparten aufgeteilt:
  1. Kfz
  2. Unfall
  3. Rechtsschutz
  4. Sach
  5. Leben (Wagnisstellen: Sonderwagnis, Berufsunfähigkeit, Pflegerente)
  6. Transport (incl. Reiserücktritt, Reisegepäck)
  7. Haftpflicht
Das Instrument Uniwagnis wurde dazu erdacht, um Versicherungsbetrüger zu enttarnen. Im Prinzip ist das zu rechtfertigen. Versicherungsbetrug muss aufgedeckt werden. Er schadet den Versicherern und letztlich auch den Versicherten. Aber es gibt auch kritische Stimmen. Verbraucherschützer vermuten mehr hinter diesem Instrument.

Was genau ist HIS?

Zuerst einmal handelt es sich um eine, wahrscheinlich recht große, Datenbank. Der Gesamtbestand aller Meldungen soll im Jahr 2007 bei 9,5 Millionen gelegen sein. Darin sind Datensätze von Kunden der Versicherungswirtschaft enthalten. Eigentlich sollen in dieser Datei nur Namen von Menschen stehen, die des Betruges verdächtigt werden.

Damit entsteht schon ein Problem: theoretisch kann jeder Sachbearbeiter oder Spezialist bei Versicherungen schon bei geringen Verdachtsmomenten einen solchen Datensatz anlegen. Dem "Verdächtigen" werden dabei Punkte zugeteilt. Das dazu gehörige Punktesystem ist dabei im großen und ganzen für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Überschreiten die im Schadensfall ermittelten Punkte einen bestimmten Schwellwert (meistens 60 Punkte), dann erfolgt der Eintrag in die Uniwagnis/HIS Datei. Erfasste Datensätze bleiben normalerweise fünf Jahre in der Datei, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen zehn Jahre. Normalerweise sollen die Punkte immer nur für einen Schadensfall ermittelt werden. Es ist offiziell nicht vorgesehen, die Punkte verschiedener Schadensfälle eines Versicherten zu addieren.

Das System arbeitet offiziell mit kodierten Namen. Diese werden bei Verdachtsfällen miteinander abgeglichen. Wenn nun ein solcher kodierter Namen mit bestehenden Einträgen übereinstimmt, so kann der Versicherer die Beteiligten kontaktieren. Bestätigen sich Verdachtsmomente, so kann ein Versicherter abgelehnt bzw. seine Ansprüche abgelehnt werden. Etwas delikat ist auch, dass bei einer ermittelten Punkteüberschreitung auch die Namen Nichtversicherter in diese Datei gemeldet werden können (das können zum Beispiel Zeugen oder Geschädigte sein).

Eine nachträgliche Änderung eines Eintrages (z.B. Löschung) kann nur durch das Versicherungsunternehmen und dort durch den zuständigen Sachbearbeiter vorgenommen werden. Offiziell heißt es, dass diese gehalten sind einen ungerechtfertigten Eintrag aus Datenschutzgründen wieder zu löschen. Das heißt wiederum - sie sollten es tun, sie müssen es aber nicht tun!

Problem Datenschutz

Verbraucherverbände monieren dieses System. Sie vergaben im Jahr 2006 sogar den Big Brother Award für dieses System. Begründung: die Daten werden in der Regel ohne Wissen des Versicherten gesammelt. Ob und wie Punkte ermittelt wurden, kann oft unklar sein. Denn es gibt hierzu kein vorgeschriebenes Verfahren. Das kann, muss aber nicht, in der Akte des Versicherungsnehmers vermerkt sein.

Außerdem muss ein Versicherer bei einem Treffer in der Datenbank andere Versicherer nicht kontaktieren, obwohl es eigentlich so vorgesehen ist. Er kann es, er muss es aber nicht. So kann es passieren, dass ein Versicherter abgewiesen wird, obwohl es vielleicht keinen Grund dafür gibt.

Aufsichtsbehörden bemängeln, dass mit dem System Uniwagnis ein Übermaß an Daten gesammelt würde und dafür in der Regel keine ausreichenden Einwilligungserklärungen vorlägen. Das System sei einfach nicht transparent genug. Die Proteste zeigen wohl Wirkung, denn ab April 2009 wird die HIS transparenter (siehe Artikel HIS soll transparenter werden).

Typische Meldegründe

Die Gründe, jemanden zu melden, hängen stark von der Versicherungsart ab. Zum Beispiel: Bei KFZ-Versicherungen und Haftpflichtversicherungen werden auffällige Schadensmeldungen (mit erhöhten Abrechnungen, Diebstahl...) oft in das System gemeldet.

Bei Unfallversicherungen kann es zu Meldungen kommen, wenn die Art der Verletzung nicht dem Unfallhergang entspricht.

Bei Rechtsschutzversicherungen reicht schon eine hohe Inanspruchnahme der Versicherung aus. Wer mindestens zwei Fälle in einem Jahr oder drei Fälle in drei Jahren meldet, gilt hier als meldewürdig. Ab April 2009 sollen nur noch Versicherte gemeldet werden, die in einem Jahr mindestens vier Streitfälle hatten.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen reicht angeblich schon der Versicherungsantrag aus, um gemeldet zu werden. Menschen mit Vorerkrankungen können in die HIS gemeldet werden. Wird man von einer Versicherung einmal abgelehnt, kann man davon ausgehen, dass ein Eintrag in das System erfolgt!.

Grundsätzlich kann es sein, dass Versicherte mit sehr hohen Vertragssummen grundsätzlich in der HIS eingetragen werden (z. B. bei Lebensversicherungen)

Wann wird geprüft?

Das ist eines der Probleme dieses Systems. Das haben Verbraucherschützer auch zu Anfang 2008 erneut kritisiert. Es ist davon auszugehen, dass praktisch bei jedem Vertragsabschluss bzw. bei jeder Schadensmeldung eine Anfrage an die Datenbank geschickt wird. Das kann dann dazu führen, dass man bei einem bestehenden Eintrag nicht anerkannt wird bzw. Ansprüche abgelehnt werden. Im schlimmsten Fall kann das die Existenz eines Versicherten gefährden. Und es ist nicht immer klar, warum man eigentlich in der Datenbank erfasst ist - man weiß es ja selbst gar nicht.

Was man als Verbraucher wissen sollte und was man tun kann.

Wer bei Vertragsabschluss per Unterschrift die Einwilligung zur Datenweitergabe gibt, erlaubt dem Versicherer grundsätzlich, seine Daten zu prüfen und zu kontrollieren. Welche Daten ein Versicherer von einem speichert, erfährt man nur, wenn man ihn schriftlich dazu auffordert. Laut Datenschutzgesetz sind die Versicherer zur Auskunft verpflichtet und sie müssen falsche Daten berichtigen. Außerdem hat jeder Kunde das Recht, seine Daten löschen zu lassen!

Wer abgelehnt wird oder Versicherungen nur mit Risikoaufschlag erhält (was an sich schon wieder ein Grund für die Versicherer zum Eintrag in Uniwagnis/HIS ist), der sollte nachfragen, warum es so ist. Ob man in der HIS gespeichert ist, kann man aber nur von dem Unternehmen erfahren, das einen hat eintragen lassen. Das kann auch ein Vorversicherer sein oder einfach nur ein Versicherer, bei dem man irgendwann einen Antrag gestellt hat.

Änderungen ab April 2009

Zum April sollen sich einige Regelungen bezüglich des Hinweis- und Informationssystems ändern. Jeder Versicherte soll nun prüfen können, ob er bereits in der Liste steht. Insgesamt soll die HIS bis 2011 grundlegend reformiert werden, weil die derzeitige Regelung rechtswidrig ist. Einige Versicherer haben Anfang 2009 bekannt gegeben, dass sie Versicherte darüber informieren wollen, wenn diese in der HIS eingetragen sind. Bislang gibt es noch keine umfassende Regelungen, welche die Verbraucherschützer zufrieden stellen. Aber zumindest kann nun jeder Versicherte beim Verband schriftlich erfragen, ob er in der Datei eingetragen ist. Grundsätzlich soll ein Eintrag bei Rechtschutzversicherten nur noch dann erfolgen, wenn ein Versicherter in einem Zeitraum von einem Jahr mindestens vier Streitfälle hat. (siehe Artikel HIS soll transparenter werden)

 



Benutzerdefinierte Suche