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Startseite » Versicherungen von A - Z » Die Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)



Was es nicht so alles gibt - eine Heiratsversicherung. Sie wird auch oft Aussteuerversicherung genannt. Überrascht nimmt man zur Kenntnis, dass diese Versicherung eine spezielle Form der kapitalbildenden Lebensversicherungen ist. Da haben sich die Versicherer aber richtig gut was einfallen lassen. Sie versichert das Risiko, dass eine Tochter heiratet oder auch nicht! Das Risiko ist für die Versicherer deshalb relativ groß, weshalb es die Versicherung nicht zum Nulltarif gibt. Die Beiträge sind happig.

Wesen der Heiratsversicherung

Die Heiratsversicherung wird im Normalfall vom Vater für eine Tochter abgeschlossen. Die Tochter darf aber bei Abschluss der Versicherung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Versicherung leistet einen vereinbarten Betrag:
  • wenn die Tochter 18. Jahre alt wird und schon vor dem 18. Geburtstag geheiratet hat.
  • am Hochzeitstag der Tochter, wenn sie zum Zeitpunkt der Hochzeit zwischen 18 und 25 Jahre alt ist.
  • am 25. Geburtstag der Tochter, falls sie bis dahin nicht geheiratet hat.
  • falls die Tochter während der Vertragslaufzeit verstirbt. Dann werden die bislang eingezahlten Prämien rückerstattet.

Muss man die Versicherung haben?

Keiner muss die Versicherung haben. Außerdem sind die Beiträge ziemlich happig. Das hat Gründe: die Prämien müssen einige Risiken der Versicherung abdecken. Z. B. muss die Versicherung die Police weiterlaufen lassen, wenn der Versorger verstirbt. Und sie muss auch zahlen, wenn der Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt wurde. Das ist außergewöhnlich. Für den Versicherten bedeutet das aber: die garantierte Versicherungssumme ist in der Regel kleiner als die Summe der eingezahlten Beiträge. Auch die Überschussbeteiligungen sind nicht immer berauschend, Risikogewinne entwickeln sich oft negativ. Vielleicht sollte ein Vater lieber in einen freien Sparplan Geld einzahlen, da hat man mutmaßlich mehr davon. Zumal man sich bei der Versicherung ja schon entschieden haben muss, wenn die Tochter noch nicht mal 12 Jahre alt ist.
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