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Gesundheitsreform 2007

Eine Gesundheitsreform ist keine einmalige Sache. In den meisten Sozialsystemen muss praktisch permanent an der Schraube gedreht werden. Da müssen dann gesetzliche Neuregelungen her - und die nennt man dann Gesundheitsreform. Das kann der Staat machen, da letztlich die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems mehr oder weniger über das Sozialgesetzbuch geregelt sind.

Ziel einer Reform ist es eigentlich, das System an sich gesund zu halten. Man will in der Regel die Beitragssätze stabil halten oder - wie schon oft versprochen - eine Senkung anstreben. Dabei wirkt der Gesetzgeber aber selten direkt (außer 2009) selbst auf die Beiträge ein. Das ist nicht geplant. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber schafft, erhofft er sich, dass die Kassen die Verbesserungen an die Versicherten weitergeben. Leider funktioniert das praktisch nie, das muss man einmal ohne Sarkasmus feststellen. Man erinnere sich nur an die vielen vollmundigen Versprechen von Beitragssätzen unter 12%. Realität sind heute im Schnitt 14,5%. Als einer der wichtigsten Steps der Reform 2007 wird im Jahr 2009 der Gesundheitsfonds gebildet und die Beitragssätze werden erstmals staatlich einheitlich für alle Versicherten formuliert. Stand Oktober 2008 muss man demnach von satten 15,5% ausgehen!

Die letzte der Gesundheitsreformen datiert im Moment aus 2007. Dabei ging es vor allem um die Finanzierung der Kassen. Viele wollten eine Gesundheitsprämie, andere eine Bürgerversicherung. Keines der Modelle konnte sich durchsetzen. Heraus kam ein Kompromiss. Wichtige Punkte dieser Reform von 2007:

  • Ab 01.01.2009 besteht für jeden Bürger die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das gab es noch nie in der Art.
  • Rechtsanspruches auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und ähnlichen neuen Wohnformen
  • Verbesserung der Palliativmedizin
  • Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
  • Zweitmeinung für die Verordnung von speziellen, hochinnovative Arzneimitteln
  • Krankenkassen können nun mit den Herstellern von Arzneimitteln günstigere Preise vereinbaren (Rabattverträge)
  • Einführung von Wahltarifen
  • Spitzenverband Bund soll die sieben Spitzenverbände ablösen.
  • kassenartenübergreifenden Fusionen sind nun möglich
  • einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten ab 1.1.2009 in der GKV (ab 01.01.2009 sind das 15,5%, ab 01.07.2009 sollen es nur noch 14,9% sein).
  • Vorsorgeuntersuchungen: alle Versicherten, die am 1. April dieses Jahres 45 Jahre alt sind, müssen Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Wer in welchem Alter welche Untersuchungen vorlegen muss, steht aber noch nicht fest.
  • Die Kassen müssen Mutter-/Vater-Kind-Kuren finanzieren. Die Zuzahlung für Erwachsene beträgt 10 Euro pro Tag. Zudem müssen die Kassen die Kosten für einige Impfungen übernehmen, die von der ständigen Impfkommission empfohlen werden.
  • Sind bei Piercings, Tattoos und Schönheitsoperationen Folgebehandlungen nötig, weil Beschwerden auftreten, müssen gesetzlich Versicherte dies selbst zahlen.
  • Versicherte dürfen ihre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen selbst auswählen. Die Einrichtungen müssen aber eine Zertifizierung besitzen. Rehamaßnahmen älterer Versicherter müssen als Pflichtleistungen nun von den Kassen übernommen werden.
  • Schwerkranke Patienten können ihr Leiden in mehr Krankenhäusern ambulant behandeln lassen. Versicherte mit einer unheilbaren Krankheit haben Anspruch auf Schmerzbehandlung und Pflege zu Hause. Die Entscheidung, ob ein Patient dort sterben darf muss aber ein Arzt treffen.
  • Tabletten können künftig auch einzeln an Versicherte abgegeben werden.
Einzelne Steps dieser Reform liegen bereits hinter uns. Entscheidungen waren:

Ab 2009 soll die Versicherungspflicht für jeden gelten. Außerdem wird der Gesundheitsfonds eingeführt. Mit ihm gibt es in gesetzlichen Versicherungen einen Beitragssatz für alle. Der Gesundheitsfonds ist heftig umstritten. Alle Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmer sollen zukünftig in einen großen Topf geschmissen werden, den Gesundheitsfonds. Dieses Geld wird dann unter den Kassen aufgeteilt. Was die eigentlich Unverschämtheit ist: zu diesem Geld kommt ein Zusatzbetrag, den die Krankenkassen von den Versicherten direkt verlangen können. Sie werden das sicherlich auch tun. Dieser Beitrag soll zwar auf maximal 1% des Einkommens beschränkt sein, aber es handelt sich trotzdem um eine erneuten Beitragserhöhung. Das ist unschön und steht erneut in scharfem Kontrast zu den ewig versprochenen Beitragssenkungen.

Ein weiterer Punkt ist die Änderung der Leistungsmöglichkeiten von Ärzten. Das soll alles besser werden, die Krankenkassen klagen schon, die Ärzte würde sich damit alle Rechte zu Lasten der Kassen herausnehmen. Wahr ist aber auch: ein Arzt bleibt weiterhin extrem eingeschränkt in der Zuteilung von Leistungen für einen Patienten. Überschreitet er das Budget, muss er selbst bluten. Im Prinzip ist das dann genauso wie vorher. Die Verlierer sind die Ärzte und die Patienten! Die nächsten, die zahlen müssen, sind die Apotheker. Sie müssen einen deutlich höheren Rabatt an die gesetzlichen Kassen gewähren.

Eine der wenigen guten Regelungen ist die Mitnahmemöglichkeit von Altersrückstellungen, wenn man seine Private Kasse wechseln will. Das war bislang nicht möglich! Es soll ab 2009 einen Basistarif geben, der den Standardtarif der privaten Krankenversicherung ablöst. Am Leistungsumfang ändert sich nichts. Beim Wechsel kann der Versicherte dadurch einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen. Wer aber in den normalen Tarif einer anderen Versicherung wechselt, kann die Alterungsrückstellung nicht mitnehmen!

Insgesamt kann und muss man festhalten - auch hier wieder ohne die Sache schlecht machen zu wollen: die Hauptbetroffenen sind die Versicherten bzw. auch der Steuerzahler (durch die fragwürdige Finanzierung des Fonds zum Beispiel). Danach trifft es die Ärzte. Dann dieses Mal die Apotheker. In einigen Punkten müssen die Privaten Versicherer nachgeben. And the winner ist: die gesetzliche Kasse. Die bekommt nun auch noch mehr Freiheiten für die Vertragsgestaltungen.

In gewissem Umfang werden auch Beamte und Pensionäre zur Kasse gebeten. Sie müssen sich ab 2009 beihilfeergänzend versichern. Im Prinzip muss die Gruppe zusätzlich zum Beihilfesatz Zusatzversicherungen abschließen und die anfallenden Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen abzusichern. Der Selbstbehalt ist dabei jedoch auf 2.500 Euro beschränkt.
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