Wir verwenden keine Cookies. Da wir aber mit Werbepartnern (z. B. Google) zusammenarbeiten, beachten Sie bitte vor Nutzung der Webseite folgende Details
www.Versicherungs-Pol.de: das Versicherungs-Informationsportal    
Menue


Anzeigen
Startseite » Versicherungen von A - Z » Eintrittskarten-Versicherung



Eintrittskarten-Versicherung

Die Eintrittskarten Versicherung ist eine Versicherung zur Absicherung des Eintrittspreises von Veranstaltungen. Abgesichert ist dabei meist der Preis der Eintrittskarte incl. eventueller Gebühren. Die Versicherung zahlt typischerweise dann, wenn man die schon gebuchte Veranstaltung etwa wegen einer schweren Erkrankung nicht besuchen kann. Üblicherweise fällt bei der Versicherung keine Selbstbehalt an.

Wann die Eintrittskartenversicherung nicht leistet

Die Versicherung leistet in der Regel nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung ausfällt oder der Termin verschoben wird. Ebenso zahlt eine Versicherung logischerweise nicht, wenn die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde. Ebenfalls nicht gezahlt wird bei einer vorsätzlichen Verletzung der Pflichten. Nur anteilig wird in der Regel geleistet, wenn der Versicherte sich grob fahrlässig verhält.

Außerdem muss man beachten, dass bei einer Erkrankung oder einer Unfallverletzung in der Regel ein ärztliches Attest von der Versicherung verlangt wird.

Typische Versicherungsdauer der Eintrittskarten-Versicherung

Die Eintrittskartenversicherung beginnt normalerweise mit Erwerb der Eintrittskarte, frühestens jedoch mit Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Versicherung endet normalerweise mit Einlass zur Veranstaltung. Das bedeutet auch: für Risiken während der Veranstaltung leistet die Versicherung nicht.

(alle Angaben ohne Gewähr, 02.2009)


Benutzerdefinierte Suche