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Die Renten sind nicht mehr sicher. Wir wissen es jetzt auch alle. Und wie gesagt hat sich der Staat nicht lumpen lassen. Er hat uns, neben der früher sicheren gesetzlichen Rentenversicherung, drei Standbeine mit auf den Weg gegeben. Die Regierung ist der Meinung: wir haben den Menschen gegeben, was sie wollen. Sie können nun in vier mögliche Standbeine für die Zukunft investieren. Am besten, man schließt in jedem Bereich einen Vertrag ab. Das ist am sichersten. Nun zum transparentesten Teil der Planung: die Eichel Rente.

Was ist die Eichel-Rente

Ganz klipp und klar: die Eichel Rente ist nichts weiter als eine betriebliche Altersvorsorge. Das Ding war natürlich gut gemeint und zu unser aller Schutz geplant. Was aber auch auffällt: immer mehr Firmen haben mit Beginn der Eichel-Rente ihre bisherigen Betriebsrenten stillgelegt. Möglicherweise dachte man, man müsse sich diesbezüglich nicht mehr um den Beschäftigten kümmern. Er hat ja jetzt die Eichel Rente. Schade, da wurden richtig ordentliche betriebliche Rentenssteme stillgelegt. Auch für Eichel gibt es keine Zuschüsse, es gibt nur steuerliche Förderungen. Alle Beiträge sind steuerfrei. Das soll so gewährleistet sein: der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Umwandlung des Betrages aus dem unversteuerten Bruttolohn. Diesen Betrag führt er in den angegebenen Vertrag ab. Dazu muss man wissen: jeder Arbeitgeber muss eine solche Betriebsrente auf Verlangen des Arbeitnehmers anbieten. Daher bieten viele keine eigene Betriebsrente mehr an. Die Berechnung des Ganzen und die Form der Umwandlung ist kryptisch. Entweder man verlässt sich auf den Arbeitgeber oder nicht. Zu Not lässt man das Ganze sein.

Auf jeden Fall kann man jedem Versicherten nur empfehlen, den jährlichen Kontoauszug der abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorge zumindest anzuschauen und mindestens zu prüfen, ob denn die Beiträge an die Kasse abgeführt wurden.

Wesentliche Vorgaben für Eichel Verträge

Auch für Eichel Verträge gelten Vorgaben:
  • das Angesparte muss als monatliche Rente ausgezahlt werden. Einmalige Auszahlungen bis max. 30% sind möglich
  • diese Vertragsform kann praktisch nur von abhängig Beschäftigten wahrgenommen werden.
  • wichtig: es gilt eine Portabilität. Das heißt für den Einzahler: bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die Anwartschaft errechnet und der Betrag wird in den neuen Vertrag geleitet. Diese Regel gilt aber nur für Verträge ab Januar 2005.
  • auch Eichel Guthaben sind sicher vor Hartz IV

 


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