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Bei der Dynamik in einer Versicherung geht es im Prinzip um eine vertraglich festgelegte automatische Angleichung der Beiträge und Leistungen in einer Versicherung. Diese Angleichung wird automatisch meist jährlich vorgenommen. In der Regel wird dann keine besondere Risikoprüfung der Versicherung mehr vorgenommen.

Welche Formen der Dynamik gibt es?

Grundsätzlich gibt es gewisse Unterscheidungsmerkmale hinsichtlich einer Dynamik. Zuerst einmal muss man unterscheiden, zu welcher Versicherungsart eine Dynamik angeboten wird. Dann unterscheidet man grob zwei Formen: einmal die Art der Dynamik (Beitrags- oder Leistungsdynamik) und den Umfang der Dynamik (Voll- oder Teildynamik).

Bei der Beitragsdynamik wird eine prozentuale monatliche Erhöhung des Beitrages vereinbart. Das heißt: der Beitrag wird jährlich um einen gewissen Prozentbetrag höher. Die Monatsbeiträge steigen dann. Die Leistungen der Versicherungen müssen nicht zwangsläufig daran gekoppelt sein. Das heißt: es gibt nicht unbedingt höhere Leistungen der Versicherung.

Bei der Leistungsdynamik wird die vereinbarte Versicherungssumme dynamisch erhöht, und zwar um einen per Vertrag festgelegten prozentualen Faktor. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung kann so stufenweise immer weiter ansteigen. Hier gilt, andersherum als bei der Beitragsdynamik, dass die Beiträge nicht unbedingt an die Erhöhung der Leistungen gekoppelt sind. Die Beiträge müssen also nicht in gleichem Maß steigen.

Bei der Volldynamik werden alle Teile des Versicherungsvertrages verändert, bei der Teildynamik nur einzelne vereinbarte Teile.

Die dynamische Erhöhung wird per Erhöhungsmaßstab festgelegt. Dies kann ein prozentualer Faktor sein. Es kann sich aber auch um andere Messgrößen handeln. Die müssen aber nachprüfbar sein. Es kann sich dabei um das Jahreseinkommen des Versicherten handeln, um Indexgrößen wie Baupreise oder evtl. Kaufkraftindizes oder um Beitragsbemessungsgrenzen zu gesetzlichen Versicherungen.

Festlegung der Dynamik

Die Dynamik wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer frei vereinbart. Eine Dynamik kann dabei theoretisch auch während der Laufzeit einer Versicherung abgeschlossen werden. Dann wird aber in der Regel eine Risikoprüfung durch den Versicherer vorgenommen. Der Versicherungsnehmer kann eine Dynamik auch aussetzen, wenn er keine weitere Beitragserhöhung mehr will. Hier muss man allerdings aufpassen. Normalerweise erlaubt eine Versicherung dies höchstens zwei mal pro Vertrag.
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