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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen, wenn bei einem Versicherten eine Berufsunfähigkeit eintritt. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte man unbedingt die Begriffe Berufsunfähigkeit (man kann im Prinzip seinen erlernten/ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben) und Erwerbsunfähigkeit bzw. genauer verminderte oder volle Erwerbsfähigkeit (man kann nur noch in ganz begrenztem Umfang überhaupt eine berufliche Tätigkeit ausüben) abgrenzen. Spätestens seit der Rentenreform 1999 hat sich hier einiges geändert. Auch wer früher keinen Gedanken an eine Berufsunfähigkeitsrente verschwendet hat, muss sich heute unter Umständen Gedanken darüber machen. Denn die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Für alle Jahrgänge, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, bedeutet dies drastische Einschnitte für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit. Außerdem gelten relativ straffe Grundlagen, was den Begriff Erwerbsunfähigkeit angeht. Nur wer überhaupt nachweislich weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann gilt als voll Erwerbsunfähig!

Was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie eingangs erwähnt, ist die BU eine Absicherung für den Fall, dass man zu mindestens 50% berufsunfähig wird. Die BU zahlt dann eine vertraglich vereinbarte Rente. Die Höhe hängt meist vom Invaliditätsgrad ab. Man könnte rein theoretisch eine dynamisch steigende Auszahlung der Rente vereinbaren. Man bekommt dann umso mehr Rente, je älter man ist. Allerdings sollte man sich das überlegen. Meistens ist es nämlich so, dass im Alter die gesetzliche Rente und evtl. Sparanlagen zur Auszahlung kommen. Die höhere Rente aus einer BU braucht der Normalbürger aber eigentlich eher, wenn er jung ist. Interessant ist, dass man mittlerweile auch Menschen in die BU aufnimmt, die noch gar nie "gearbeitet" (im Sinn der Sozialversicherung) haben. Dies sind z. B. Kinder, Schüler, Studenten und Hausfrauen. Allerdings wird dieser Gruppe erst dann eine Rente ausgezahlt, wenn eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsrente heute sinnvoller als früher?

Seit der Rentenreform bezahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt knapp 60% der Rente, die man bei einem Eintrittsalter von 57 Jahren in die Rente erzielen würde. In vollem Umfang trifft die schlechtere Neuregelung vor allem die, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt. Außerdem wird vom Berufsunfähigen heute erwartet, dass er in einem anderen Beruf arbeitet. Arbeitet er dann 6 oder mehr Stunden am Tag, erhält er statt einer BU-Rente keine Rente mehr. Arbeitet er zwischen 3-6 Stunden/Tag, erhält er die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wer weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Wann sollte man die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben will, dann gilt relativ klar: je früher, desto besser! Der Grund: Berufsunfähigkeitsversicherungen werden im Beitrag umso teurer, je älter der Antragssteller ist. Das ist irgendwie nachvollziehbar: je älter man ist, desto höher ist das Risiko, berufsunfähig zu werden. Das berücksichtigen die Versicherer in jeweils höheren Beiträgen. Außerdem prüfen BU-Versicherungen sehr penibel, wen sie überhaupt noch aufnehmen. Wer irgendeine Krankengeschichte hat, der hat nur schlechte Chancen, versichert zu werden.

Wer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Grundsätzlich kann jeder eine solche Versicherung abschließen. Wie oben erwähnt, können mittlerweile auch Kinder, Schüler, Studenten oder Hausfrauen eine solche Versicherung abschließen, obwohl sie im Sinn der Sozialversicherung keinen Beruf ausgeübt haben. Im Fall eines Bezuges gilt dann aber: Geld gibt es nur, wenn eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Auch Arbeitslose können sich versichern und grundsätzlich jeder Berufsstand. Aber: es gibt verschiedene Risikogruppen, die unterschiedlich hoch einzahlen müssen!

Was muss man beachten?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es zwingend notwendig, das Kleingedruckte genau zu lesen und zu verstehen.

  • im Vertrag sollte keine Verweisklausel bzw. ein Hinweis auf abstrakte Verweisung stehen. Diese Klausel besagt, dass man im Fall einer Berufsunfähigkeit auch andere zumutbare Arbeiten verrichten kann. Fehlt diese Klausel, dann wird diese Forderung nach Annahme vermeintlich zumutbarer Arbeiten nicht gestellt. Man erhält dann die BU-Rente der Versicherung, wenn man den angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann. Allerdings sind Verträge ohne die Verweisungsklausel in der Regel etwas teuerer. Dennoch rät man allgemein, nur Verträge ohne abstrakte Verweisung abzuschließen.
  • im Vertrag sollte immer von Berufsunfähigkeit die Rede sein und nicht von Erwerbsunfähigkeit. Denn sonst zahlt die Versicherung erst dann, wenn man erwerbsunfähig ist.
  • achten sie darauf, ihre bisherige Krankengeschichte möglichst lückenlos zu nennen. Vertrauen sie nicht auf Zugeständnisse des Versicherungsmaklers. Diese helfen ihnen im Notfall nichts (siehe hierzu Artikel Wahrheitspflicht bei Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen)
  • achten sie darauf, dass sich die Versicherung ein Rücktrittsrecht von maximal 5 Jahren, besser noch weniger, einräumt. Dieses Recht tritt z. B. dann ein, wenn man dem Versicherten unterstellt, er habe wichtige Daten der Krankheitsgeschichte verschwiegen. Ihre Beiträge sind beim erfolgreichen Rücktritt der Versicherung verloren!
  • Die Versicherung sollte rückwirkend zahlen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Meldung der Berufsunfähigkeit zu spät erfolgt. Gut ist, wenn eine Versicherung auch noch für drei Jahre rückwirkend bezahlt.
  • Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Hier sollte einem der Versicherer wenige Steine in den Weg legen. Es hat sich als eine gute Lösung erwiesen, wenn es gem. Vertrag ausreicht, dass einem ein Arzt die Berufsunfähigkeit für einen voraussichtlichen Zeitraum von sechs Monaten prognostiziert.
  • Die Berufsunfähigsversicherung sollte optimalerweise weltweit gelten, d. h. auch dann, wenn der Vertragsnehmer ins Ausland umzieht.
  • Eine Nachversicherung sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

 


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