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In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur zwei mögliche Schadensfälle: den Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Der Arbeitsunfall ist dabei relativ klar definiert und in der Regel ziemlich eindeutig. Das verhält sich bei der Berufskrankheit gänzlich anders. Was ist eine Berufskrankheit?Wie immer, gibt es auch für die Berufskrankheit eine Definition. Diese wird im Sozialgesetzbuch in § 9 benannt. Demnach ist eine Berufskrankheit eine Krankheit welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheit bezeichnet. Es gibt mittlerweile eine Liste der Berufskrankheiten. Welche Krankheiten aufgenommen werden, entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vorschläge werden nur vom ärztlichen Sachverständigenbeirat bzw. EU-Empfehlungen entgegen genommen! Etwas tröstlich ist die Tatsache, dass die Liste nicht als endgültig zu betrachten ist. Auch solche Berufskrankheiten müssen anerkannt werden, die zwar nicht in der Liste stehen, aber dort hätten aufgenommen werden müssen.Was sich hier so wunderbar offen anhört, ist auch so. Nichts ist schwammiger als der Begriff der Berufskrankheit. Der Grund liegt wie immer in den Finanzen. Diesmal in denen der Unfallversicherung. Wie alle gesetzlichen Kassen ist das Geld hier knapp. Und jeder Leistungsempfänger entzieht der Kasse auf Dauer Geld. Deshalb ist es für die Unfallversicherung vor allem wichtig, nichts zahlen zu müssen. Wer nun glaubt, er sei aufgrund seines Berufes erkrankt und müsse entschädigt werden, dem steht ein langer Weg bevor. Bis man den ersten Cent erhält, da gehen einige Tage ins Land. Nicht selten auch einige Tage vor den Sozialgerichten. Ganz schlimm ist es, wenn der ausgeübte Beruf nicht in der Liste enthalten ist. Oder wenn einige Krankheitsauslöser erst seit einem Stichtag in der Liste sind, aber man vor diesem Stichtag schon nicht mehr mit diesen Stoffen bzw. in dem Beruf gearbeitet hat. Wer sich hier durchboxen muss, ist immer doppelt gestraft. Zuerst einmal ist er in der Regel leider schon mehr oder weniger schwer erkrankt und wird dafür noch einmal abgestraft. Das ist hart, aber so sieht es in der sozialen Gesellschaft Deutschlands eben aus. Wo kein Geld mehr ist, da wird das Wort sozial immer kleiner geschrieben. Wie verläuft ein Versicherungsfall?Zuerst einmal muss man Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sein. Sonst bekommt man sowieso meistens nichts. Die Krankheit muss in einer ursächlichen Beziehung zur ausgeübten versicherten Tätigkeit stehen. Dies ist nicht immer so klar beweisbar! Außerdem muss die Tätigkeit den Schaden wesentlich verursachen. Das ist ziemlich tricky. Man gehe einmal in sich und überlege sich folgendes: wir sind alle in immer stärkerem Maß durch die Feinstaubbelastung der Umwelt gefährdet. Das ist eine bekannte Tatsache. Wer will nun irgendwann noch nachweisen, dass er durch Feinstäube im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erkrankt ist? Gar nicht mal so einfach.Theoretisch, und das versöhnt etwas, kann man unabhängig vom Alter entschädigt werden. Das heißt: auch ein Rentner kann sich im nachhinein zumindest Hoffnungen machen. Ob das für Jahre schlechter Gesundheit und schlechter Finanzlage entschädigt, steht auf einem anderen Blatt. ![]()
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