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Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung

Für einen Bauherren zählt die Bauherrenhaftpflicht Versicherung zu den essentiellen Versicherungen, die noch vor Beginn des Bauvorhabens abzuschließen ist. Ein Bauherr kann für Schäden, die Dritten durch sein Bauvorhaben erleiden könnten, haftbar gemacht werden. Diese möglichen Schäden lauern auf einem Baugrundstück fast an jeder Ecke. Ein Baugrundstück kann praktisch nie komplett unzugänglich gemacht werden. Fällt jemand in Gruben oder Löcher oder wird von herabfallenden Teilen verletzt, oder es entsteht ein Probleme durch den Bau verunreinigte Straßen, dann können Forderungen entstehen. Und das kann teuer werden. Von daher muss man die Bauherren Haftpflicht Versicherung zu den essentiellen Versicherungen zählen - aber natürlich nur für Bauherren.

Ein gewisses Problem ist die irrige Meinung vieler Bauherren, aus der Haftung heraus zu sein, wenn die Durchführung der Arbeiten vor Ort auf andere übertragen wurde. Die können dann zwar mitverantwortlich gemacht werden, aber der Bauherr ist immer irgendwie mit im Boot. Zum Beispiel ist es immer der Bauherr, dem letztlich die Sorgfaltspflicht für die Baustelle obliegt. Da hilft kein Herausreden. Der Bauherr ist ebenfalls verantwortlich für die Qualität der beauftragten Arbeiter bzw. die Architekten und ähnliches Fachpersonal.

Grundsätzlich erledigen sich diese ganzen Anforderungen erst dann, wenn das Bauvorhaben endgültig fertiggestellt wird.

Wie gesagt wird allgemein zum Abschluss dieser Versicherung geraten. Sie wird als eine der essentiellen Versicherungen betrachtet. Dabei sollte man prüfen, ob eventuell schon im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten ist, die dann wiederum das Bauherrenrisiko mit abdeckt. Solche Versicherungen sind aber oft aber nicht das Gelbe vom Ei, zumal die Risikosummen im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung etwas niedrig sind.

Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht ist letztlich keine aufwändige Sache. Das Preis-/Leistungsverhältnis muss als gut bezeichnet werden, weil die Bauherrenhaftpflicht im Monat ab ca. 25 Euro zu haben ist und wie erwähnt nur maximal für die Dauer des Bauvorhabens aufrecht erhalten werden muss.

(alle Angaben ohne Gewähr, 12.2009 versicherungs-pol.de)


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