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Die Bauhelfer Versicherung

Immer wieder wird - zurecht - darauf hingewiesen, dass sich Bauherren umfangreich versichern sollten. Eine ganz spezielle Sache ist dabei die Bauhelferversicherung. Sie wird dann interessant, wenn man als Bauherr am eigenen Bau Eigenleistungen erbringen will. Wer dazu freiwillige Helfer engagiert, der muss diese auch versichern. Denn in der Regel haben sie keinen Versicherungsschutz! Fakt ist: wenn man als privater Bauherr Leute als Helfer engagiert, dann müssen diese innerhalb einer Woche der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gemeldet werden. Nur dann besteht ein Versicherungsschutz.

Ausgenommen davon sind kurzfristige Gefälligkeitsleistungen unter Verwandten. Grundsätzlich gilt immer: der Bauherr haftet mit seinem gesamten Vermögen für Unfälle unversicherter Helfer auf seinem Grundstück!

Die Kosten für diese Helfer Versicherungen sind nicht ganz ohne - immerhin muss man im Westen im Schnitt pro geleisteter Arbeitsstunde 1,84 Euro zahlen, im Osten sind es 1,56 Euro. Die Tarife unterscheiden sich dabei regional, Spitzensätze liegen bei über 2 Euro pro Stunde. Aber nur durch Zahlung der Beiträge vermeidet man Bußgelder, die bei einer Überprüfung entstehen könnten. Die Berechnung von Beiträgen entfällt übrigens, wenn die Bauhelfer zusammen weniger als 40 Stunden am Bau beschäftigt sind!

Im Schadensfall ist der Bauherr so auch ausreichend abgesichert, ausgenommen sind hier natürlich grobe Fahrlässigkeiten (z. B. wenn Sicherheitsvorschriften missachtet werden). Die Bauhelferversicherung gewährt Schutz für Unfälle, die in direktem Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf dem versicherten Baugrundstück stehen. Vorsicht: Wegeunfälle sind hier in der Regel nicht eingeschlossen.

Versichert werden in der Regel keine konkreten Personen, vielmehr meldet man eine Anzahl an Bauhelfern, die versichert werden wollen. Nicht unter den Personenkreis fällt der Bauherr selbst und dessen Lebenspartner. Sind bei Eintreten eines Versicherungsfalles mehr als die gemeldeten Helfer auf der Baustelle, dann reduziert sich die Versicherungssumme automatisch - also im Prinzip könnte man von einer Unterdeckung des Vertrages sprechen.

Eine Bauhelferversicherung beginnt normalerweise mit dem im Antrag genannten Datum bzw. um 12 Uhr des nächsten Tages und gilt für ein Jahr. Will man sie länger haben, dann muss man das melden. Beendet man die Bauarbeiten vorzeitig, dann erhält man normal überzahlte Beiträge zurück.

(alle Angaben ohne Gewähr, 11.2009 versicherungs-pol.de)


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