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Die Arbeitslosigkeitsversicherung

Zuerst einmal zur Unterscheidung. Die Arbeitslosigkeitsversicherung hat nichts mit der Arbeitslosenversicherung zu tun. Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherungen. Sie ist eine Pflichtversicherung deren Beiträge automatisch vom Monatslohn einbehalten werden.

Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die gemäss Definition das Risiko der Arbeitslosigkeit abdecken soll. Das ist allerdings etwas weit her geholt. In erster Linie ist die Arbeitslosigkeitsversicherung ein weiteres Produkt der Versicherungsbranche. Verbraucherverbände beurteilen diese Versicherung nicht sehr wohlwollend. Ich persönlich halte sie eher für überflüssig.

Inhalt der Arbeitslosigkeitsversicherung

Wie gesagt tritt diese Versicherung dann ein, wenn man arbeitslos wird. Fakt ist aber, dass die Versicherungen versuchen, das Risiko niedrig zu halten. Die Gefahr arbeitslos zu werden ist heute größer denn je, umso vorsichtiger muss eine Versicherung kalkulieren - sonst legt sie drauf. Von daher muss man es vor allem als ein geschicktes Marketing Produkt der Versicherungsbranche bezeichnen, gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit so eine Versicherung auf den Markt zu bringen. Wenn das Risiko auf Arbeitslosigkeit immer größer wird, wird auch das Zahlungsrisiko für Versicherer immer größer. Aber: wo immer mehr Leute Angst vor Arbeitslosigkeit haben, da sind immer mehr Menschen gewillt, sich zu versichern. So haben die Marketingstrategen dieses Produkt auf den Markt geworfen, das wie immer Haken und Ösen hat. Was man z. B. beachten sollte:
  • die Versicherung leistet Zahlungen im Fall der Arbeitslosigkeit nur auf eine bestimmte Zeit. Meistens nicht länger als zwei Jahre.
  • Es gibt eine Wartezeit. Das heißt: nach Abschluss des Vertrages muss man warten, bis man Versicherungsschutz erhält. Wird man in dieser Zeit (z. B. im ersten halben Jahr) arbeitslos, dann erhält man kein Geld!
  • in der Regel wird bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit nichts bezahlt
  • bestimmte Personengruppen erhalten grundsätzlich keinen Schutz (z. B. ungelernte Kräfte)

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